„Geschwindigkeitsreglementierung kontraproduktiv im Sinne der Verkehrssicherheit“
Der Infrastrukturminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann hält die Idee vom Parlamentarischen Staatssekretär im Verbraucherministerium, Peter Bleser, den Führerschein mit 16 und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Fahrer auf 80 km/h festzuschreiben, für unsinnig. „Wir haben bundesweit sehr gute Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren ab 17 gemacht. Dieses Erfolgsmodell des Führerscheinerwerbs zu unterwandern, ist schlicht der falsche Ansatz“, so Schlotmann. „Wir fordern deshalb seit längerem zu prüfen, ob auf diese guten Erfahrungen aufgebaut werden kann, um so die Mobilitätskompetenz junger Verkehrsteilnehmer weiter zu verbessern. Dabei muss sich dann zeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen das begleitete Fahren – und nur dieses – früher einsetzen kann.“
Schlotmann weist zudem darauf hin, dass das Eingangsalter in den Fahrerlaubnisklassen ein Stufensystem bildet, vom Mofa bis zum Lkw. Moped und Pkw haben unterschiedliche Anforderungen und das müsse sich auch im Eingangsalter des regulären Fahrerlaubniserwerbs widerspiegeln. „Es macht keinen Sinn, Fahrzeuge in der Geschwindigkeit zu reglementieren und sie so aus dem allgemeinen Verkehrsfluss herauszunehmen. Damit erweist sich auch die Idee der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h kontraproduktiv im Sinne der Verkehrssicherheit“, so der Minister.
Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV