Schließung des ARoV Rostock

Ende eines Kapitels deutscher Geschichte eingeläutet

Finanzministerin Sigrid Keler zog auf der heutigen Pressekonferenz in Rostock anlässlich der Schließung des dortigen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) eine Bilanz und blickte auf die Entwicklung seit 1990 zurück. Laut Keler wird mit der Schließung des Amtes auch das Ende eines wichtigen Kapitels der deutschen Geschichte eingeläutet.

Aufgabe eines ARoV ist die Prüfung von vermögensrechtlichen Ansprüchen von Antragsstellern, die während der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit enteignet wurden oder geflohen sind.

Das ARoV in Rostock ist das erste von insgesamt sechs verbliebenen Ämtern im Land, dass nicht aus organisatorischen Gründen geschlossen wird, sondern weil es seine Anträge fast vollständig bearbeitet hat. Seit seinem Bestehen hat das Amt fast 24.000 Anträge nach dem Vermögensgesetz überprüft, in denen Ansprüche auf rund 6.000 Landwirtschaften, fast 26.000 Immobilien und 6.500 sonstige Vermögenswerte gestellt wurden. All diese Anträge mussten bis Ende des Jahres 1992 (Grundstücke) bzw. bis Mitte des Jahres 1993 (bewegliche Sachen) eingereicht worden sein. Es kam zu 3.400 Rückgaben, 1.900 Entschädigungsgrundlagenbescheiden aber auch zu 23.500 Ablehnungen.

Im Laufe dieses Jahres werden auch alle anderen 5 Ämter im Land ihre Arbeit beenden. Die Schließung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) folgt dann Ende 2010. Im Vergleich mit den anderen ostdeutschen Ländern liegt Mecklenburg-Vorpommern damit auf einem Spitzenplatz.

Sigrid Keler: „Hinter jedem Fall steckt ein Stück deutsche Geschichte, aber immer auch ein persönliches Schicksal. Es gab Gewinner, aber es gab auch Verlierer. Oft war es gerecht, wenn es z.B. einen SED-Oberen traf, der sein Haus abgeben musste. Manchmal führte aber die Schaffung von Recht auch zu neuen Ungerechtigkeiten. Ich bin froh, dass diese schwierige Arbeit nun langsam ein Ende finden wird und sich die Wunden der Geschichte schließen können.“