Schließung der letzten drei Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen

Finanzministerin Heike Polzin zog in ihrem Grußwort auf der heute in Neustrelitz stattgefundenen Festveranstaltung anlässlich der Schließung der letzten drei Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen (ÄRoV) eine Bilanz und blickte auf die Entwicklung seit 1990 zurück. Laut Polzin wird mit der Schließung der Ämter auch das Ende eines wichtigen Kapitels der deutschen Geschichte eingeläutet.

Aufgabe eines ARoV ist die Prüfung von vermögensrechtlichen Ansprüchen von Antragsstellern, die während der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit enteignet wurden oder geflohen sind.

Zum Ende des Jahres 2008 werden die letzten verbliebenen Ämter zur Regelung für offene Vermögensfragen (ÄRoV) der Landkreise Mecklenburg-Strelitz, Nordwestmecklenburg und Ostvorpommern ihre Tätigkeiten beenden, weil sie alle ihre Aufgaben erledigt haben. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste ostdeutsche Bundesland, dem dies gelingt. Die Schließung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) folgt dann Ende 2010.

Seit 1991 wurden in den ÄRoV im ganzen Land über 100.000 Anträge nach dem Vermögensgesetz bearbeitet, in denen Ansprüche auf rund 30.000 Landwirtschaften, fast 170.000 Immobilien und knapp 15.000 sonstigen Vermögenswerten gestellt wurden. All diese Anträge mussten bis Ende des Jahres 1992 (Grundstücke) bzw. bis Mitte 1993 (bewegliche Sachen) eingereicht worden sein. In den folgenden 15 Jahren machte man sich dann an die systematische Erledigung. Es kam zu über 50.000 Rückgaben, 10.000 Entschädigungsgrundlagenbescheiden aber auch zu über 140.000 Ablehnungen.

Frau Polzin dankte insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit: „Schnelligkeit bei gleichzeitig hoher Qualität war besonders wichtig. Denn viele Anspruchsberechtigte waren bereits in sehr fortgeschrittenem Alter, aber die großen Zahlen und schwierigen Ermittlungen benötigten gleichzeitig eine gehörige Bearbeitungszeit. Dieser Spagat zwischen dem Möglichen und dem Wünschenswerten musste mit viel diplomatischem Geschick, Takt und Einfühlungsvermögen tagtäglich vollbracht werden.“

Finanzministerin Polzin wies abschließend auch auf die Schwierigkeiten hin, die häufig mit dem Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ verbunden waren: „Hinter jedem Fall, steckt ein Stück deutsche Geschichte, aber immer auch ein persönliches Schicksal. Es gab Gewinner, aber es gab auch Verlierer. Oft war es gerecht, wenn Alteigentümer ihren Besitz wiedererhielten, den sie unter unrechtmäßigen Bedingungen verloren haben. Manchmal führte aber die Schaffung von Recht auch zu neuen Ungerechtigkeiten. Ich bin froh, dass diese schwierige Arbeit nun langsam ein Ende finden wird und sich die Wunden schließen können.“

Hintergrund:

Aufgabe der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen ist die Prüfung der vermögensrechtlichen Ansprüche von Antragsstellern, die während der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit enteignet wurden oder geflohen waren. Kam eine Rückgabe des Eigentums nicht in Frage, weil es zum Beispiel durch einen unbeteiligten Dritten rechtmäßig erworben wurde, konnte nach dem Entschädigungsgesetz eine Entschädigung gezahlt werden. Eine Ausnahme bildete enteignetes Eigentum, das aufgrund besatzungsrechtlicher Grundlage entzogen wurde – also in den meisten Fällen durch die sowjetische Militäradministration. Nach dem Einigungsvertrag war hier eine Restitution oder Entschädigung ausgeschlossen. Das Ausgleichsleistungsgesetz ermöglichte aber natürlichen Personen eine Ausgleichsleistung.