Rundfunkgebühreneinzug bei Blinden und Sehbehinderten ist Sozialraub

Nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, ist die ab 1. Januar 2013 geplante Erhebung von Rundfunkgebühren bei blinden sowie seh- und hörbehinderten Menschen Sozialraub.

„Die bisherige Gebührenbefreiung aufzuheben ist bezeichnend für die unsoziale Politik der schwarz-gelben Bundesregierung und verstößt gegen das  Benachteiligungsverbot“, erklärte Frau Müller am Mittwoch in Schwerin. Der freie Zugang zu Rundfunk und Fernsehen sei insbesondere für blinde sowie seh- und hörbehinderte Menschen grundlegende Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

„Ich fordere die Landesregierung auf, sich bei den Beratungen zum neuen Rundfunkstaatsvertrag gegen diese Abzocke von Menschen mit Behinderung zu positionieren und dem Vertrag unter diesen Bedingungen nicht zuzustimmen“, so Frau Müller.