Rund 3.400 Menschen waren in M-V zum Schöffenamt in der Justiz bereit

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) dankt für dieses großartige Zeichen von Solidarität mit dem demokratischen RechtsstaatMit Jahresbeginn 2009 hat die neue fünfjährige Amtsperiode für die in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen in Mecklenburg-Vorpommern begonnen.

„Zunächst gilt mein aufrichtiger Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der vergangenen Amtsperiode für das Ehrenamt des Schöffen zur Verfügung gestellt haben und damit einen wichtigen Beitrag für die Rechtsprechung geleistet haben,“ so Justizministerin Uta-Maria Kuder. „Die unmittelbare Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung verbessert nicht nur die Qualität des Verfahrens und der Entscheidungen, in die eine Schöffin oder ein Schöffe Lebenserfahrungen und gesunden Menschenverstand einbringt, sondern dient auch der Akzeptanz des Rechts durch den Bürger und dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtssprechung.“

Die Laienbeteiligung ist eine wesentliche und notwendige Ausgestaltung des Demokratieprinzips.

„Mit großer Freude habe ich festgestellt, dass sich für die neue Wahlperiode in der Strafrechtspflege rund 3.400 Mit-bürgerinnen und Mitbürger unseres Landes beworben haben. Dies unterstreicht die große Bereitschaft in unserem Land, sich für ein Ehrenamt zu engagieren. Rund 1.700 Schöffinnen und Schöffen wurden für die neue Amtsperiode benötigt. Von Gesetzes wegen musste die doppelte Anzahl an Bewerbern zur Verfügung stehen. Für die Ausübung des Ehrenamtes plädiere ich für einen verantwortungsvollen Umgang, denn dies steigert das Vertrauen in die Justiz“, so konstatiert Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). „Mein Dank gilt aber auch den Kommunalverwaltungen, die mit erheblichem Aufwand Schöffenvorschlaglisten zusammengestellt und die Schöffenwahlen organisiert haben.“

Zur Information:

Schöffinnen und Schöffen sind Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit, die gleichberechtigt mit den Berufsrichter(inne)n in Strafsachen mitentscheiden. Sie werden jeweils für fünf Jahre auf der Grundlage von Vorschlaglisten, die von den Gemeinden des Gerichtsbezirks aufgestellt werden, und von Schöffenwahlausschüssen, die sich aus einem Vertreter eines Gerichts und acht Vertretern einer Gemeinde zusammensetzen, gewählt. Als Schöffe konnte sich jeder deutsche Staatsbürger bewerben, der am 1. Januar 2009 mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt war. Bei der Erstellung der Listen sollen nach dem Gesetz alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessene Berücksichtigung finden. Von Gesetzes wegen können Schöffen nur zwei Amtsperioden ausüben. Danach kann sich der interessierte Bürger nach einer Pause von fünf Jahren erneut um ein Schöffenamt bewerben.