Rühs: Verantwortung zur Abwehr von Gefahren für das Kindeswohl erhöhen

Der Obmann der CDU-Fraktion im Sozialausschuss des Landtags, Günter Rühs, betont im Nachgang zur heutigen Anhörung zur Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst die Notwendigkeit, dass das Land weitere Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für das Kindeswohl ergreift:


„Die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen ist bisher nicht befriedigend. In einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten werden zum Teil Teilnahmeraten von um die 30 % erreicht. Die Ergebnisse des vom Robert-Koch-Institut durchgeführten Kinder- und Jugendgesundheitssurveys belegen zudem, dass gerade Familien in schwierigen Lebenssituationen diese Termine seltener wahrnehmen. Der Verzicht auf diese kostenlosen Angebote kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass dringend gebotene Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen unterbleiben.

Die Früherkennungsuntersuchungen haben somit eine besondere Bedeutung für das gesunde Aufwachsen der Kinder. Zudem ermöglichen die Untersuchungen aber auch, Kindeswohlgefährdungen und -vernachlässigungen frühzeitig zu erkennen. Das nun mit dem Gesetzentwurf neu geschaffene Instrument der staatlichen Überwachung der Teilnahme an diesen Untersuchungen in Kombination mit umfassenden Angeboten an die Eltern ist ein geeigneter Weg zur Früherkennung solcher Kindeswohlgefährdungen.

Es ist ein zusätzlicher Baustein in einem sich stetig weiterentwickelnden Hilfe- und Unterstützungssystem für Familien und Kinder, bei dem neben dem Land die Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Es gilt nun vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu analysieren, warum in der einen Kommune die Teilnahmerate sehr hoch war, hingegen im anderen Landkreis oder aber kreisfreien Stadt die Inanspruchnahme wesentlich geringer ausfiel“, so Günter Rühs abschließend.