Rühs: Panikmache nach nur einem Monat Rauchverbot ist fehl am Platz

Angesichts der nach nur einem Monat des Inkrafttretens neu aufflammenden Diskussion über den Nichtraucherschutz in Gaststätten hat der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, daran erinnert, dass während der Gesetzesarbeit alle relevanten Verbände eine gesetzliche Regelung ohne Ausnahmen gefordert hätten.


„Bereits am 24. April 2007 wurde der entsprechende Gesetzentwurf durch die Landesregierung beschlossen. Dem gingen lange öffentliche Debatten voraus. Zum Gesetzentwurf fand am 12. Juni 2007 eine öffentliche Anhörung statt. Als Interessenvertretung des Gastgewerbes nahm daran der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern teil. Deren Vertreter hatten dabei die bereits in vielen Vorgesprächen dargelegte Position wiederholt, dass es keine Ausnahmenregelungen bei der Anwendung des Nichtraucherschutzes geben dürfe, da diese zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Auch wegen dieser klaren Position des Berufsverbandes hatte die CDU-Fraktion schließlich ihre Bedenken hinsichtlich einer restriktiven Handhabung des Nichtraucherschutzes in inhabergeführten Gaststätten zurückgenommen.

Das Nichtraucherschutzgesetz gilt erst seit einem Monat auch für die Gastronomie. Es ist daher viel zu früh, um zu beurteilen, ob die jetzt von einigen Gastronomen öffentlich gemachten Umsatzrückgänge dem Gesetz oder aber der touristischen Nebensaison zuzuordnen sind. Wir müssen die Entwicklung über einen längeren Zeitraum beobachten, um die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Da zudem der Ordnungswidrigkeitenkatalog erst am 1. August 2008 in Kraft tritt, muss mindestens das gesamte Jahr 2008 die Grundlage für eine Auswertung des Gesetzes bilden. Die Forderung der FDP nach einer Aufweichung des Gesetzes ist gegenwärtig jedenfalls nicht sinnvoll“, unterstrich Günter Rühs.

Der CDU-Landtagsabgeordnete wies zugleich darauf hin, dass  bereits im August 2007 eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in gastronomischen Einrichtungen erlassen wurde. Auf diese Weise unterstütze das Land die ggf. durch das Nichtraucherschutzgesetz erforderlichen Umbauten. Die Gastronomiebetriebe könnten für allgemeine Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen ein Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro beantragen. Gefördert würden maximal 80 Prozent der Investitionskosten. Auskünfte zu Einzelheiten des Programms sind über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Telefon 0385/6363-1282 oder auf der Internetseite www.lfi-mv.de erhältlich.