Rühs: Ferienjobverordnung ermöglicht Anrechnen des Hinzuverdienstes

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat darauf aufmerksam gemacht, dass die neue so genannte Ferienjobverordnung des Bundesarbeitsministeriums auch Schülerinnen und Schülern aus Familien, die Arbeitslosen- oder Sozialgeld beziehen, einen Ferienjob möglich mache.

„Diese neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ermöglicht es Schülerinnen und Schülern an Allgemein- oder Berufsbildenden Schulen, sich während der Ferien Geld hinzuzuverdienen. Dies führt auch bei Jugendlichen, in deren Familien Arbeitslosen- oder Sozialgeld bezogen wird, nicht zu einer Kürzung staatlicher Leistungen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob, der nicht länger als vier Wochen geht, während der Ferien ausgeübt wird und maximal 1.200 Euro verdient werden.“

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung“ ist seit 1. Juni 2010 in Kraft. Durch die mit dieser Verordnung erfolgten Rechtsänderungen können sich Kinder aus Haushalten, die im Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld stehen, mit dem durch Ferienarbeit erzielten Geld eigene Wünsche erfüllen.

„Die Regelung des Bundesarbeitsministeriums ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie motiviert Jugendliche, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und ermöglicht es ihnen, eigene Ziele finanziell zu verwirklichen. Es war daher eine gute Entscheidung von Ministerin von der Leyen, diese Verordnung so auf den Weg zu bringen, dass sie für die jetzt begonnenen Sommerferien bereits gilt“, so Günter Rühs.