Rostocker Rechtsanwalt wegen Verdachts der Geldwäsche in Haft

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am Samstagvormittag, 10. Mai 2008, bei dem Amtsgericht Rostock Haftbefehl gegen den Rostocker Rechtsanwalt Thomas L. (45) wegen dringenden Verdachts der Geldwäsche erwirkt.

Der Beschuldigte ist am Freitagabend gegen 18:30 Uhr in seinem Wohnhaus vorläufig festgenommen worden.

Dem beschuldigten Rechtsanwalt wird vorgeworfen, durch mehrere Handlungen die Herkunft der Millionenbeträge, die der gesondert Verfolgte Michael F. und andere durch Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) erbeutet haben sollen, verschleiert zu haben, um dadurch einen Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Gelder zu verhindern.

Im Einzelnen soll er zu diesem Zweck im September 2005, nachdem die gesondert Verfolgten Michael F. und seine mutmaßlichen Komplizen die ersten 7,5 Mio. Schweizer Franken von der LLB erhalten hatten, einen ungesicherten Darlehensvertrag über 2,5 Mio. Euro zwischen Michael F. und einer anderen wegen Geldwäsche verfolgten Person gefertigt haben. Im September 2007 soll er, nachdem Michael F. die zweite Rate der LLB in Höhe von 4 Mio. Euro erhalten hatte, zusammen mit dessen Mutter die Rostocker Filiale einer Bank aufgesucht haben, um dort 1,3 Mio. Euro auf ein von der Mutter eingerichtetes Konto einzuzahlen und diesen Betrag auf das Konto des Michael F. in Thailand zu überweisen, was jedoch von Seiten der Bank abgelehnt wurde und zur Einleitung des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens gegen Michael F., Elisabeth F. und Rechtsanwalt L. wegen Geldwäsche führte.

Im selben Monat soll der beschuldigte Rechtsanwalt eine fingierte Quittung in englischer Sprache erstellt haben, die dem gesondert Verfolgten Michael F. zum Nachweis einer angeblich geschäftlichen Herkunft der 452.000 Euro dienen sollte, die dieser bei seinem Aufgriff am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel vom 15. September 2007 bei sich führte.

In der Hauptverhandlung gegen Michael F. und andere wegen gewerbs- und bandenmäßiger Erpressung vor dem Landgericht Rostock am 9. Mai 2008 hat sich der Angeklagte F. zur Sache eingelassen. Er gab an, dass der beschuldigte Rechtsanwalt von Beginn an Kenntnis von seinem „Geschäft“ mit der LLB gehabt hätte.

Für die Staatsanwaltschaft Rostock hat sich daraus im Zusammenhang mit den in dem von ihr seit September 2007 geführten Ermittlungsverfahren erlangten Erkenntnissen ein nunmehr dringender Tatverdacht der Geldwäsche gegen den Rechtsanwalt ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat noch am selben Tage Haftbefehl gegen ihn beim Amtsgericht Rostock beantragt und seine vorläufige Festnahme veranlasst, die dann am frühen Abend erfolgte. Der Haftrichter des Amtsgerichts Rostock verkündete dem beschuldigten Rechtsanwalt am Vormittag des 10. Mai 2008 den antragsgemäß ergangenen Haftbefehl und ordnete dessen Vollzug an.