Rostocker Amokläufer in psychiatrische Klinik eingewiesen

Mutmaßlicher Täter der mehrfachen Tötungsverbrechen einstweilig in psychiatrischer Klinik untergebracht

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat am heutigen Nachmittag bei dem Amtsgericht Rostock die Anordnung der einstweiligen Unterbringung des 50-jährigen Ulrich W. aus Rostock-Groß Klein erwirkt. Er war unmittelbar nach den am Sonntagnachmittag begangenen Taten durch Beamte der Polizeiinspektion Rostock vorläufig festgenommen und mit einer Schussverletzung im Oberschenkel in ein Rostocker Krankenhaus eingeliefert worden. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in akut psychotischem Zustand den 67-jährigen Heinz-Dieter J. und die 66-jährige Hanna G. H. getötet sowie versucht zu haben, einen 49-jährigen Polizeibeamten zu töten.
Am Sonntag, 14. Februar 2010 gegen 14.20 Uhr soll der Beschuldigte vor seiner Wohnung im Neubaugebiet Rostock-Groß Klein zunächst mit einem Küchenmesser von ca. 15 cm Klingenlänge auf den Geschädigten J. eingestochen haben, wodurch dieser Stichwunden im Gesicht, Hals, Oberarm und Bauchbereich davontrug und sein Tod noch am Tatort aufgrund einer Verletzung der Leber eintrat.
Die Geschädigte G. hatte sich in der Absicht zu helfen über den ihr bekannt gewesenen Verletzten J. gebeugt. Sie soll daraufhin vom Beschuldigten, der sich zwischenzeitlich zurück ins Haus begeben hatte, von hinten mit dem Messer angegriffen worden sein. Die Geschädigte G. erlitt mindestens 10 Stichwunden im Rücken und weitere im Gesicht und an den Armen, an deren Folgen sie während der notärztlichen Rettungsmaßnahmen verstarb.
Die aufgrund der Hilferufe der Opfer von Anwohnern herbeigerufenen, wenige Minuten nach den Taten eingetroffenen Polizeibeamten forderten den auf dem Balkon seiner im Hochparterre gelegenen Wohnung befindlichen Beschuldigten auf, das Messer wegzuwerfen, woraufhin dieser herunter sprang und offenbar in Tötungsabsicht die Beamten mit dem Messer angegriffen haben soll. Dadurch erlitt einer der Beamten ein Stichwunde im Bereich des Oberkörpers, die nachfolgend notoperativ behandelt werden musste. Der Beschuldigte konnte nach vergeblicher Abgabe von mehreren Warnschüssen durch die Polizeibeamten nur durch einen Schuss in den rechten Oberschenkel aufgehalten und zum Niederlegen seines Messers bewegt werden.
Nach dem Ergebnis der ersten Ermittlungen ist der Beschuldigte seit seiner Jugend psychisch erkrankt. Nach Angaben von Zeugen soll seine Erkrankung aktuell fortbestanden und er ärztliche Hilfe und medikamentöse Versorgung abgelehnt haben. Weiter soll es im Zusammenhang mit den Taten zu Äußerungen des Beschuldigten gekommen sein, die für die Annahme einer Begehung der Taten im Zustand aufgehobener oder verminderter Schuldfähigkeit sprechen.
Wegen des festgestellten Geisteszustandes des Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Rostock heute bei dem Haftrichter des Amtsgerichts Rostock seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Dem verletzungsbedingt noch nicht transportfähigen Beschuldigten hat der Haftrichter heute Nachmittag im Krankenhaus Gelegenheit gegeben, sich zu den Tatvorwürfen einzulassen. Er räumte ein, die Verbrechen begangen zu haben. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend hat der Haftrichter ihm gegen 15:30 Uhr die Unterbringungsanordnung verkündet und ihn in die geschlossene Abteilung einer forensisch-psychiatrischen Klinik eingewiesen.