Roolf: Verfassungsfeste Sonntagsöffnung für alle Bereiche!

Michael Roolf, wirtschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum OVG-Urteil zur Bäderregelung: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist sehr bedauerlich und wiegt schwer auf dem touristisch geprägten Einzelhandel in den betroffenen Orten. Sie entspricht im Kern wohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und ist damit zu akzeptieren.

Nach einer gründlichen Auswertung der Urteilsbegründung muss die Landesregierung schnellstmöglich eine verfassungsgemäße Regelung unter Beachtung der notwendigen Abwägung zwischen dem Interesse an einer Ladenöffnung und dem Sonntagsschutz treffen. Diese Grundsätze sind zeitnah auszuwerten und mit den vorliegenden Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zu vergleichen.

Mit dem Urteil hat sich gezeigt, dass die Bäderregelung als Nebenabrede des Ladenöffnungsgesetzes untauglich ist. Wir brauchen eine generelle, verfassungsfeste Sonntagsöffnung, die alle Bereiche gleichermaßen berechtigt.

Die möglichst weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten war und ist für unser Land wichtig. Gerade in touristisch geprägten Städten und Regionen, muss die Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen möglich sein. Für viele Touristen gehört der ruhige und entspannte Einkaufsbummel ebenso zu einem erholsamen Urlaub, wie der lange Spaziergang und das anschließende Abendessen. An den Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland auch weiter orientieren, selbst wenn dies ab heute nur noch eingeschränkt möglich ist.“

Sascha Zimmermann