Ringguth: Zensus 2011 wird im Land sorgfältig umgesetzt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat mit Unverständnis auf die Erklärung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann (LINKE), reagiert.

Dieser hatte erklärt, die registergeschützte Volkszählung diene dem Zweck, „Erhebungswiderstände“ in der Bevölkerung zu überwinden und das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen zu umgehen.

„Was Herr Neumann heute behauptet, ist offenkundiger Unsinn. Es besteht keine Gefahr, dass die Daten missbraucht werden. Eine solide Umsetzung im Land ist im Übrigen durch die im April erfolgte Verabschiedung des Zensusausführungsgesetzes gesichert“, so Wolf-Dieter Ringguth. Der Parlamentarische Geschäftsführer machte darauf aufmerksam, dass der Zensus 2011 kein Selbstzweck sei. Die letzte Volkszählung habe in der Bundesrepublik Deutschland 1987 und in der DDR 1981 stattgefunden. Seither habe sich die Zahl der Einwohner stark verändert. Genaue Daten seien aber z. B. für die korrekte Ausreichung von Finanzzuweisungen des Bundes als auch der EU wichtig.

„Der Landtag hat im April das Zensusausführungsgesetz beschlossen. Darin ist das Verfahren für die Datenerhebung klar geregelt. Unter anderem ist festgelegt, dass die Erhebungsstellen bei den Kommunen räumlich und organisatorisch von den übrigen Verwaltungsbereichen zu trennen sind. So ist die Datensicherheit zu jeder Zeit gewährleistet. Die zensusgestützte Erhebung der Daten dient der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Sie brauchen sich keinen langwierigen Befragungen, wie bei den vergangenen Volkszählungen, zu unterziehen. Selbstverständlich werden automatisch nur die Daten erfasst, für die eine Erklärungspflicht besteht“, machte Wolf-Dieter Ringguth deutlich.