Ringguth: Wehrhafte Demokratie sicherstellen

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat den heute in Erster Lesung behandelten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes als weiteren wichtigen Baustein zur Sicherstellung der Wehrhaften Demokratie bezeichnet.

„Die angestrebten Änderungen im Kommunalwahlgesetz sind unerlässlich, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung besser zu schützen. Mit der zentralen Änderung in § 61 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz wird in Bezug auf die Wählbarkeit und die Prüfung der Wählbarkeit der Kandidaten für kommunale Spitzenämter die Möglichkeit eingeräumt, Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde unseres Landes einzuholen. Hintergrund ist, dass kommunale Wahlbeamte nach dem Landesbeamtengesetz die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Kommunale Wahlbeamte – sei es als Bürgermeister oder als Landrat – nehmen in ihrer Kommune eine herausragende Stellung ein. Sie sind den Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis oder in der Gemeinde ein Vorbild. Sie zeigen: Kommunale Selbstverwaltung braucht politisch engagierte Menschen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Basis, auf der das gesamte Rechtssystem aufbaut. Sie zu verteidigen ist die oberste Pflicht jedes Staatsbürgers und erst recht jedes Beamten.

Deshalb wäre es nicht hinnehmbar, wenn Kandidaten zugelassen werden, die, weil sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, später nicht zu Wahlbeamten ernannt werden können“, so Wolf-Dieter Ringguth.