Ringguth: Verwaltungen müssen bürgerfreundlicher werden

Anregungen des Bürgerbeauftragten ernst nehmen!


Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat heute zugesagt, die Anregung des Bürgerbeauftragten hinsichtlich einer gesetzlichen Fristsetzung für die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren zu prüfen

„Der Bericht des Bürgerbeauftragten legt erneut ein erhebliches Potential für mehr Bürgerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung offen. Die oberste Aufgabe einer Behörde ist es, den Bürger zu beraten, ihm zur Seite zu stehen und ihn als gleichwertigen Partner zu akzeptieren.  Hier sehe ich vor allem die jeweiligen Behördenleiter in der Verantwortung. Der Bürger ist eben kein Bittsteller, sondern ein Kunde der die Leistung der Verwaltung über seine Steuern finanziert“, unterstrich Wolf-Dieter Ringguth.

„Die Anregung, im Landesverwaltungsgesetz eine Frist für Antworten auf Bürgeranliegen festzuschreiben, müssen wir genau prüfen. Zu klären ist insbesondere, ob hierfür das  Landesverwaltungsgesetz wirklich die geeignete Stelle ist, oder ob nicht vielmehr in den jeweiligen Einzelgesetzen klar definierte Fristen vorzusehen sind. In den Spezialgesetzen ließe sich der Komplexität eines jeden Verfahrens möglicherweise gerechter werden“, so Wolf-Dieter Ringguth abschließend.