Ringguth: Sicherung der Finanzierungsgrundlagen für den Feuerschutz

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat den deutlichen Willen der Koalition unterstrichen, die Finanzierungsgrundlagen für den Feuerschutz zu sichern.

Deshalb werde der Landtag auf Initiative der Koalition in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz aufgreifen und unterstützen.

„Im Rahmen der Beratungen für die Föderalismusreform II wird intensiv auch über die Finanzgrundlagen und die künftige Aufteilung von Steuern gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Feuerschutzsteuer beraten. Wir wollen sicherstellen, dass die Feuerschutzsteuer weiter den Ländern zur Verfügung steht. Die Innenministerkonferenz hat sich bereits am 20./21. November entsprechend positioniert. Ziel muss es sein, dass auch künftig ausreichend Geld für Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in den Kommunen zur Verfügung steht.

In unserem Bundesland werden die Einnahmen aus der Steuerverteilung ganz überwiegend den Kreisen und kreisfreien Städten für Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und für die Bildung einer Sonderrücklage zur Beschaffung der gerätetechnischen Ausstattung mit BOS-Digitalfunkgeräten zugewiesen. Die Landkreise beteiligen die kreisangehörigen Gemeinden an den Einnahmen. Brandschutz ist keine Aufgabe des Bundes, sondern muss vor Ort erfolgen! Deshalb muss auch das über die Feuerschutzsteuer eingenommene Geld vor Ort verausgabt werden können“, unterstrich Wolf-Dieter Ringguth. „Wir wollen deshalb ein unterstützendes Bekenntnis des Landtages erreichen.“

Die Feuerschutzsteuer ist eine Ländersteuer. Sie beträgt 8 Prozent der Prämien der entsprechenden Versicherungen. Die Einnahmen werden nach einem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Sie kommen zweckgebunden dem Brandschutz zugute.