Ringguth: Innenausschuss befasst sich mit Kommunalbericht

Bericht verharrt in Allgemeinplätzen und hilft Landtag nicht

Der Innenausschuss hat sich auf seiner heutigen Sitzung mit dem Kommunalbericht 2007 des Landesrechnungshofes befasst. Wie der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, nach der Beratung kritisierte, treffe der Landesrechungshof zwar eine ganze Reihe von Feststellungen zu einer mangelhaften Entwicklung, bleibe jedoch klare Hinweise zu deren Ursachen und damit zu Lösungsvorstellungen schuldig. Dies sei höchst unbefriedigend.

„Die kommunalen Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 9,8 Prozent auf 625 Mio. Euro. Damit wiesen die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern neben den Sachsen-Anhaltinischen die höchste Wachstumsrate bei den Steuereinnahmen unter den neuen Bundesländern auf. Trotzdem bezeichnet der Landesrechnungshof die Situation der kommunalen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern als unbefriedigend. Er führt die trotz der Zuwächse bestehende Steuerschwäche in den ostdeutschen Bundesländern auf die dortige wirtschaftliche Strukturschwäche zurück. Angesichts der Tatsache, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch das geringste Steueraufkommen haben, bleibt der Rechnungshof in seinem Bericht aber die Antwort schuldig, ob die Wirtschaft in unserem Land im Vergleich etwa zu Sachsen-Anhalt oder Brandenburg noch schwächer entwickelt ist und worin die Gründe dafür zu sehen sind. Für die bestehende Steuerschwäche genügt es nicht, auf zu geringe Hebesätze bei den Realsteuern hinzuweisen. Ziel muss sein, Unternehmen und Familien ins Land zu locken.

Des Weiteren hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht keine Ausführungen darüber gemacht, wo die Ursachen für die sprunghaft gestiegenen Kassenkredite bzw. inneren Darlehen der Kommunen liegen.

In dem Kapitel über die Auswirkungen des Urteils des Landesverfassungsgerichts stellt der Landesrechnungshof dar, dass eine Kreisgebietsreform auch ohne Funktionalreform erfolgen könne. Er bleibt aber die Erklärung schuldig, ob dadurch Einsparungen erzielt werden könnten, zumal das Personal der Kreisverwaltungen nicht im gleichen Maße wie die Zahl der Kreise sinken kann. Gleichzeitig vermeidet es der Landesrechnungshof die Einsparungspotentiale darzulegen, die bei Einrichtung der von ihm vorgeschlagenen Bündelungsbehörden möglich wären.

Der Landesrechungshof ist unbestritten die wichtigste Prüfungsinstanz des Landes. Sinn seiner Berichte ist es, Ausgaben des Landes zu hinterfragen und effektiver zu gestalten. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass sich die vom Landesrechnungshof vorgelegten Berichte nicht in Oberflächlichkeiten und überall nachzulesenden Allgemeinplätzen ergehen, sondern Problemkreise in ihrer ganzen Tiefe betrachten und analysieren sowie Alternativen für Entscheidungen benennen. Diesem Anspruch wird der Kommunalbericht 2007 leider nicht gerecht“, stellte Wolf-Dieter Ringguth enttäuscht fest.