Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen tritt heute in Kraft

Mit dem heutigen Tage tritt die am 29. Oktober 2007 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen – FöRi-AW – in Kraft. „Damit ist ein Teil der Koalitionsvereinbarung erfüllt“, stellte heute der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus erfreut fest. „Wie dort unter Nummer 129 verankert, haben wir jetzt eine einheitliche Förderrichtlinie zur Förderung von zentralen und dezentralen Anlagen eingeführt.“

Unter Federführung des Ministeriums war der Richtlinie ein umfangreicher Abstimmungsprozess mit Bewilligungsbehörden, anderen Ressorts, kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof vorausgegangen. Die Richtlinie ist eine Zusammenfassung der früher in der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (FöRi-Was) eingebetteten Förderung von Abwasseranlagen und der nach gesonderter Richtlinie (FöRi-KKA) durchgeführten Förderung von Kleinkläranlagen.

„Grundsätzliche Änderungen der Verfahrensweisen in den bisher zwei Förderbereichen wird es durch diese Zusammenfassung nicht geben. Wie bisher werden wir zentrale Abwasseranlagen im Wege der Anteilsfinanzierung auch mit den bisherigen Fördersätzen unterstützen“, erläuterte der Minister. Jetzt noch ausstehende Projekte werden damit finanziell ebenso behandelt wie seit Beginn der Förderung im Land. Kleinkläranlagenprojekte unterstützt die öffentliche Hand auch weiterhin nach dem bewährten Verfahren der Festbetragsfinanzierung. Die Festbeträge lägen in den allermeisten Fällen, das heißt bei Kapazitäten von bis zu zehn Einwohnern, bei 750 Euro je Kleinkläranlage und für die größeren bei 1.500 bzw. 2.000 Euro, so Dr. Backhaus.

„Zur Förderung von zentralen Abwasseranlagen können wir den Antragstellern im Programmzeitraum 2007 bis 2013 rund 98 Mio. Euro aus den EU-Fonds ELER und EFRE bereit stellen“, informierte der Minister. „Für Investitionen in Kleinkläranlagen stehen im Programmzeitraum weitere 28 Mio. Euro aus dem ELER zur Verfügung.“ Mit diesem Mittelansatz könne die Abwasserbeseitigung im Lande durchgängig auf den erforderlichen technischen Stand gebracht werden, um die nachhaltige, ökologisch einwandfreie Gewässerbenutzung und zugleich eine sinnvolle Infrastrukturausstattung aller Siedlungsbereiche zu sichern. Die Grundförderung der Investitionen für Abwasseranlagen könne damit abgeschlossen werden.

„Nun sind die Bürger, Gemeinden und Verbände, aber auch planende Ingenieure und Fachunternehmen sowie insbesondere die zuständigen Behörden aufgerufen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und planerische Voraussetzungen zu schaffen, damit das Programm zeitgerecht durchgeführt und die bereitstehenden Mittel tatsächlich eingesetzt werden können“, lautet die Forderung des Ministers. Schließlich würden nach dieser Förderperiode Zuschüsse für Abwasseranlagen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein.

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) liegt der Kommission vor; die Entscheidung hierzu soll noch im November fallen, sodass dann noch in diesem Jahr – insbesondere im Bereich der Kleinkläranlagenförderung – Mittel an die Antragsteller ausgereicht werden könnten. Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur für den Bereich der Zentralen Abwasseranlagen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte für Kleinkläranlagen. Im Übrigen werden die zuständigen Behörden über Neuerungen und Besonderheiten, die sich aus der Berücksichtigung von EU-Vorschriften ergeben, kurzfristig informieren.