Rentenanspruch für jüdische Holocaustüberlebende gefordert

Mathias Brodkorb: Höchste Zeit für eine gerechte Regelung

Heute wurde im Landtag ein Antrag aller demokratischen Fraktionen beschlossen, der auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion zustande gekommen war. Gegenstand ist das Schicksal der jüdischen Holocaustüberlebenden, die aus der ehemaligen Sowjetunion zu uns gekommen sind. Diese Menschen werden bislang nicht als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt und sind bei Bedürftigkeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, sich für die offizielle Anerkennung der betreffenden Menschen als „Verfolgte des NS-Regimes“ und für die Gewährung einer Rente mindestens auf dem Niveau der „Grundsicherung im Alter“ einzusetzen.

„Auf Grund des Alters der Holocaustüberlebenden ist eine sofortige Umsetzung erforderlich“, so Mathias Brodkorb, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion in M-V. „Wir fühlen uns im Angesicht von Vertreibung, Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Massenmord verantwortlich, der Verpflichtung Deutschlands zur Wiedergutmachung weiter gerecht zu werden. Die Anerkennung als „Verfolgte des NS-Regimes“ und eine Reduzierung der Unannehmlichkeiten für die Holocaustüberlebenden in Deutschland durch die Gewährung einer Rente ist uns ein Herzensanliegen. Mir ist klar: Unrecht kann man nicht wieder gut machen, schon gar nicht das Unrecht, das jüdischen Menschen in deutschem Namen angetan worden ist. Aber man muss versuchen, das Bestmögliche für sie zu tun. Auch wenn es nur noch wenige Menschen sind, die in den Genuss einer Neuregelung kommen würden, wollen wir deshalb jetzt so schnell wie möglich diese herbeiführen. Ich freue mich sehr, dass es in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheiten bei den demokratischen Fraktionen im Landtag gibt.“

Hintergrund: Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991 wurde jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht, durch „entsprechende Anwendung“ nach dem „Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge“ als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ in die Bundesrepublik einzureisen. Allerdings haben die Holocaustüberlebenden aufgrund der für sie geltenden Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als „Verfolgte des NS-Regimes“. Auch haben jüdische Holocaustüberlebende aus der ehemaligen Sowjetunion derzeit keinen Anspruch auf Rente und sind somit von Sozialhilfe in Form von „Grundsicherung im Alter“ abhängig. Entsprechend müssen die betroffenen Holocaustüberlebenden – neben zahlreichen weiteren Unannehmlichkeiten – unnötigerweise die jährlich wiederkehrenden Antrags- und Prüfverfahren der Sozialhilfe über sich ergehen lassen.