Reisebeeinträchtigung durch G-8-Gipfel

Verbraucherzentrale informiert über Fluggastrechte

Rostock. Wie der Flughafen Rostock-Laage informierte, findet vom 4. bis 8. Juni 2007 wegen der zum G-8-Gipfel herrschenden Sicherheitslage kein kommerzieller Flugbetrieb statt. Der Charter- und Linienflugverkehr wird über den Flughafen Trollenhagen (Neubrandenburg) umgeleitet. Weitere Beeinträchtigungen von Reisenden sind sicherlich nicht auszuschließen. Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Fluggast jedoch auch in dieser Situation Anspruch hat, mit einem sicheren und pünktlichen Flug zum Bestimmungsort befördert zu werden.

Beeinträchtigungen, die zwar nachvollziehbar und der Situation geschuldet sind, braucht der Fluggast nicht ohne Konsequenzen hinzunehmen. Eine Reihe europäischer Übereinkommen, regelt die Ansprüche der Fluggäste gegenüber den Luftfahrtunternehmen bei Nichtbeförderung, Verspätung oder Gepäckschäden. Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wird, können zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug wählen. Außerdem muss das Luftfahrtunternehmen – je nach Flugstrecke – einen finanziellen Ausgleich zwischen 125 und 600 Euro leisten. Zudem ist die Fluggesellschaft verpflichtet, gegebenenfalls erforderlichen Aufwand für Mahlzeiten, Hotelübernachtung, Telefonate oder zusätzliche Anfahrtswege zu ersetzen.

Auch bei Pauschalreisen führen Beeinträchtigungen zu einem Minderungsanspruch. Entscheidungen der Gerichte zur Reisepreisminderung sind in der „Kemptener Reisemängeltabelle“ zusammengefaßt und betragen bei Flugverspätungen  bis zu 100 % des Reisepreises.

Welche Ansprüche bestehen, wenn Flüge annulliert werden, überbucht oder verspätet sind, bzw. wenn Schäden bei Personen oder Gepäck entstehen, steht in einem Faltblatt der Europäischen Union, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenfrei erhältlich ist.