Reinhardt: LINKE missbraucht Verfassungsinstitut der Volksinitiative

Der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marc Reinhardt, hat der Fraktion DIE LINKE heute einen Missbrauch des Verfassungsinstituts der Volksinitiative vorgehalten.


„Unsere Landesverfassung sieht in Artikel 59 vor, dass sich der Landtag mit den Gegenständen einer Volksinitiative zu befassen hat und nach Artikel 60 sogar gegebenenfalls ein Volksbegehren und ein Volksentscheid durchgeführt werden muss. Die Landtagspräsidentin hat in zutreffender Weise auch deshalb in einer Rede zum 10jährigen Bestehen der Landesverfassung darauf hingewiesen, dass mit diesem Instrument die parlamentarische Demokratie nicht ersetzt, sondern ergänzt werden soll.

Ziel sei es, den Abgeordneten wichtige Impulse und auch Aufträge durch das Volk zu geben. Die Volksinitiative wurde also als Instrument der direkten Demokratie in die Landesverfassung aufgenommen, um den Bürgern zu ermöglichen, ein politisches Vorhaben (z. B. einen Gesetzentwurf) selbst in den Landtag einzubringen.

Aktuell haben wir es mit einer Volksinitiative zu tun, die von einer Partei, die selbst dem Landtag angehört, initiiert wurde. Zwei der Initiatoren haben als Fraktionsvorsitzender und als Vorsitzende des Finanzausschusses herausgehobene parlamentarische Funktionen inne. Es stellt sich die Frage, warum die Fraktion DIE LINKE ihr Anliegen nicht mit dem notwendigen Nachdruck und einer sauberen Finanzierung längst im Landtag thematisiert hat. DIE LINKE missbraucht hier ganz klar ein dem Bürger gegebenes Verfassungsinstitut für parteitaktische Spielchen“, so Marc Reinhardt.