Rehasport auf Rezept

Müssen Patienten zusätzlich Mitgliedsbeiträge zahlen? – Die Unabhängigen Patientenberatung Deutschland informiert!

Rostock, 12.04.2011 (UPD) – Sportvereine sind in einem gesunden Leben nicht mehr wegzudenken, sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, wenn es um die Vorbeugung von Krankheiten geht. Aber auch in der Rehabilitation sind Sportvereine unverzichtbar. Dass hier die Zusammenarbeit zwischen Versicherten und Vereinen nicht immer spannungsfrei ist, zeigen die Erfahrungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Immer öfter wird in den Beratungsstellen gefragt: „Müssen Patienten, denen Rehasport verordnet wurde, zusätzlich einen Mitgliedsbeitrag bezahlen?“

Frau M. soll nach Verordnung ihres behandelnden Arztes Rehasport machen, um ihre Gesundheit langfristig zu stabilisieren. Frau M. ist sehr motiviert, sie möchte ihre körperliche Fitness steigern und macht sich mit ihrer Verordnung gleich auf zum nächstgelegenen Sportverein. Das Angebot dort sagt ihr auch zu, es gibt aber einen Haken: Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung soll sie auch den Vereinsjahresbeitrag von rund 80 Euro zahlen. Enttäuscht verlässt sie den Verein, das kann und will sie sich mit ihrer kleinen Rente nicht leisten.

Frau M. versucht es bei einem weiter entfernt gelegenen Verein. Aber auch dort wird ihr vermittelt, dass sie ohne den zusätzlichen Jahresbeitrag nicht an der Sportgruppe teilnehmen dürfe. Nach diesen Erfahrungen wendet sie sich an die UPD-Beratungsstelle in Rostock. „Es ist doch ungerecht, dass ich selbst noch zur Kasse gebeten werde, obwohl die Krankenkasse schon für die Teilnahme am Gruppensport zahlt“, sagt sie.

Grundsätzlich handeln die Krankenkassen mit den entsprechenden Institutionen, die Rehasport anbieten, Preise für die Teilnahme der Versicherten aus. „Damit sind die angebotenen Leistungen abgegolten“, klärt die Patientenberaterin Mandy Pawils auf, „weitere Kosten dürfen für die Versicherten nicht anfallen“. In der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 1. Januar 2011 steht ausdrücklich, dass eine Vereinsmitgliedschaft für die Teilnahme nicht verpflichtend ist, aber auf freiwilliger Basis angeboten werden kann.

Frau M. wird nun mit dem näher gelegenen Verein nochmals sprechen und ankündigen, dass sie sich bei ihrer Krankenkasse beschweren wird, wenn der Verein weiterhin auf der Bezahlung des Jahresbeitrags bestehen sollte.

Tipp: Sprechen Sie bei der Suche nach einem Verein sofort die Frage nach Mitgliedsbeiträgen an. Weisen Sie im Zweifel auf die Sachlage hin und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.

Montags und mittwochs von 9 – 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei rund um Krankenkassenleistungen und Patientenrechte beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Strandstraße 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.