Regierungskoalition beschließt deutliche Verbesserungen in der Promotionsförderung

Grundstipendium steigt von 818 Euro auf 1.100 Euro, Kinderzuschlag sogar verdreifacht


In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Bildungsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern abschließend mit dem Landesgraduiertenförderungsgesetz, das noch in der Oktobersitzung des Landtages zur zweiten Lesung aufgerufen werden soll. SPD und CDU schlugen zahlreiche Änderungen vor, die erhebliche Verbesserungen in der Förderung von Stipendiaten zur Folge haben.

Hierzu erklärte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, nach der Ausschusssitzung: „Wir erhöhen die Stipendien von 818 Euro auf 1.100 Euro und verdreifachen den Kinderzuschlag von bisher 51 Euro auf 150 Euro. Auch wird bei der Vergabe der Stipendien die Kinder- und Familienfreundlichkeit künftig stärker berücksichtigt.

Dies ist ein Schritt auf dem Weg zum Kinder- bzw. FamilienlandMV auch im Hochschulbereich. Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit diesen Weichenstellungen künftig einen Spitzenplatz in der Graduiertenförderung der Bundesländer ein. Thüringen gewährt bspw. nur ein Grundstipendium von 716 Euro und selbst Baden-Württemberg erreicht nur 820 Euro im Monat.“

Auch die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ilka Lochner-Borst, hob diese wichtigen Weichenstellung hervor: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, damit die besten jungen Wissenschaftlerinnen hier im Land bleiben und nicht in andere Länder abwandern. Besonders diejenigen, die in die Kategorie ‚Jung-Frau-Schlau’ fallen. Mit dem Grundstipendium von 1.100 Euro können Promovenden künftig auch Sachkosten finanzieren und Reisen bestreiten – ganz ohne bürokratischen Abrechnungsaufwand.

Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sinkt die Zahl der Stipendien trotz der höheren Zahlbeträge nicht ab. Außerdem sind wir den Anregungen der Anzuhörenden gefolgt, auch künftig den künstlerischen Nachwuchs des Landes weiter zu fördern. Hierzu soll das Land in jedem Jahr zwei ‚Caspar David Friedrich‘-Stipendien vergeben. Der Name dieses besonderen Stipendiums wird derzeit noch rechtlich geprüft.“