Rechtswidrige Videoüberwachung in Kommunen des Landes

Karsten Neumann: „Situation sei eine Folge der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten des gegenwärtigen Datenschutzrechtes.“

„Es gibt keine rechtlich zulässige Videoüberwachungsanlage in den Kommunen des Landes: jedenfalls haben wir keine gefunden,“ so die Bilanz von Karsten Neumann anlässlich eines Projektes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.

Gegenstand der Kontrollen waren alle optischen Überwachungsanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, an und auf Gebäuden, Anlagen im öffentlichen Raum sowie in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs mit öffentlicher Beteiligung. Befragt wurden alle Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise des Landes, ob und wie viele Videoüberwachungsanlagen in ihrer Verantwortung installiert wurden. Gemeldet wurden 301 Videoüberwachungsanlagen mit 1.954 Videokameras, 48 Webcams, 77 Kameraattrappen, 38 Scheinüberwachungen und 96 Türwechselsprechanlagen. Regionaler Schwerpunkt ist dabei die Hansestadt Rostock mit insgesamt 968 der insgesamt 2.175 Überwachungsanlagen.

„Ich verbinde mit diesem Bericht die Hoffnung, dass alle Stellen ihre Videoüberwachungsanlagen auf die Zulässigkeit hin überprüfen und die festgestellten Mängel alsbald beseitigen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ebenso wie die Gäste unseres Landes darauf vertrauen dürfen, dass Videoüberwachungsanlagen nur dort eingesetzt werden, wo sie auch zulässig und sinnvoll sind, und nur bei Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden, um einen Missbrauch zu verhindern,“ so Neumann zur Vorstellung des Berichtes in Schwerin. „Die gegenwärtige Situation sei eine Folge der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten des gegenwärtigen Datenschutzrechtes“, so Neumann zu den möglichen Folgen der Kontrolle für die öffentlichen Stellen. „Für öffentliche Stellen kann ich lediglich eine Beanstandung aussprechen und diese öffentlich machen – effektiv ist dieses Mittel nur selten. Deshalb geht mein Appell erneut an den Landesgesetzgeber, auch für Verstöße der Leiter öffentlicher Stellen einen Bußgeldtatbestand vorzusehen, der diese persönlich in die Verantwortung nimmt“

Diese Ergebnisse stoßen auch in den politischen Lagern für Unverständnis. FDP und Linke sprechen sich für eine Schnelle Beseitigung der Mängel aus. So fordert Gino Leonhard, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion M-V, „dass sich der Innenausschuss des Landtages bei seiner nächsten Beratung über das Thema von der Landesregierung unterrichtet wird. Bis heute ist uns die Landesregierung ein Nachweis dafür schuldig geblieben, dass die Überwachungstechnik durch Landes- oder Kommunalbehörden den Alltag sicherer macht. Die FDP-Fraktion setzt sich grundlegend dafür ein, den Einsatz von Kameras durch Landes- oder Kommunalbehörden rechtskonform zu gestalten.“

Die Sprecherin für Datenschutz der Linksfraktion, Gabi Mest’an fügt hinzu: „Einsatz und Nutzung von Videoüberwachung dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. „Die Mängel müssen beseitigt werden, und die zuständigen Behörden müssen künftig in diesem sensiblen Bereich mit der gebotenen Sorgfaltspflicht agieren.“