Rechtsschutz für Bedürftige darf nicht weiter eingeschränkt werden

Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, ist der erneute Versuch, den Rechtsschutz für Hartz-IV-Empfänger weiter einzuschränken, entschieden zurückzuweisen.


„Mit einem Gesetzesvorhaben des Bundesrates sollen die Hürden für bedürftige Menschen, vor dem Sozialgericht zu klagen, durch Einführung von Gebühren weiter erhöht werden“, kritisierte Frau Borchardt. Der Zugang zu Sozialgerichten müsse so einfach wie möglich bleiben und dürfe nicht aus Kostengründen erschwert werden.

„Die Bedürftigen sollen für den Anstieg der Kosten für die Beratungshilfe verantwortlich gemacht werden, der aufgrund des handwerklich schlechten, komplizierten und ungerechten Hartz-IV-Gesetzes entstanden ist“, so Frau Borchardt. Der Anstieg der Widersprüche insbesondere gegen Hartz-IV-Bescheide und die vielen erfolgreichen Klagen bestätigen die Kritik und die Ablehnung dieses zutiefst unsozialen Gesetzes. „Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie dieser Bundesratsinitiative entschieden entgegentritt“, betonte Frau Borchardt.