Rechtliche Schieflage im Opferschutz beseitigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung, Dr. Margret Seemann (SPD), befürwortet den Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess, der am 9. November 2007 im Bundesrat beraten wird.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Opfer schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB), eines erpresserischen Menschenraubs (§ 239a StGB) oder einer Geiselnahme (§ 239b StGB) kostenlos einen rechtlichen Beistand erhalten sollen.

Seemann: „Auch Opfer häuslicher Gewalt, die so schwere Verletzungen erlitten haben, dass sie dauerhafte körperliche Behinderungen ertragen müssen, profitieren von dieser Regelung.“ Es könne laut Seemann nicht angehen, dass ein Angeklagter eines solchen Verbrechens in der Regel einen Pflichtverteidiger erhalte, während das Opfer als Nebenkläger die Kosten seines Rechtsanwalts grundsätzlich selbst tragen müsse. „Ziel des Staates muss es sein, diese rechtliche Schieflage zu beseitigen und die Rechtsstellung dieser Opfers zu stärken,“ so Seemann.