Rechte der Kinder müssen im Grundgesetz verankert werden

Nach Angaben der kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke, hat die heutige öffentliche Anhörung zum Antrag ihrer Fraktion „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ die Auffassung der Linksfraktion bestätigt.


„Vertreter von Justiz und Wissenschaft, des Kinderschutzbundes und des Landesjugendringes haben mehrheitlich dargelegt, dass eine verfassungsmäßige Verankerung von Kinderrechten den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft verbessern kann“, erklärte Frau Dr. Linke am Mittwoch in Schwerin. „In einer immer stärker kinderentwöhnten Gesellschaft, in einer Gesellschaft mit wachsender Kinderarmut ist es entscheidend, dass die Rechte der Kinder als eigenständige Belange auch auf gesamtstaatlicher Ebene Verfassungsrang erhalten“, so Frau Dr. Linke. Auf diese Weise könnten die speziellen Bedürfnisse von Kindern stärker als bisher bereits während der Gesetzgebungsverfahren, bei Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung oder der Gerichte Berücksichtigung finden.

„Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bestärkt zugleich die Eltern in ihrer spezifischen Verantwortung und verpflichtet alle an der Förderung und Erziehung Beteiligten, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Entscheidungsträger und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen ihr gesamtes Handeln an den Interessen der Kinder zu orientieren“, sagte Frau Dr. Linke. Sie ist zuversichtlich, dass es bis zum Herbst gelingen kann, eine Initiative mit dem Ziel, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, auf den Weg zu bringen.