Rahmenbedingungen für Konversion weiter ausgestalten

Mit den Strukturreformen der Bundeswehr in den Jahren 2001 und 2004 traten für viele Bundeswehrstandorte tiefgreifende Veränderungen für die Menschen, in der Wirtschafts- und Infrastruktur, der Wohnungswirtschaft und des Wohnumfeldes ein.

Bevölkerungsrückgang, Kaufkraftverluste und zusätzliche finanzielle Belastungen beeinträchtigten die Konversionskommunen in ihrer Entwicklung.

Mit Hilfe der im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2005 unterzeichneten Konversionspartnerschaft zwischen dem Land, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Bundeswehr und den Konversionskommunen wurden wichtige Grundlagen für die Bewältigung des komplizierten Konversionsprozesses geschaffen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde dazu das Prinzip der „gleitenden Konversion“ entwickelt und praktiziert. Die Konversionskommunen erhielten damit Instrumente zur Erarbeitung von Konversionsstrategien. Die kommunale Initiativfunktion wurde zur wichtigsten Basis für eine erfolgreiche Konversion. Die bislang erreichten Ergebnisse und Erfolge in einzelnen Konversionskommunen, wie in der Reuterstadt-Stavenhagen oder in der Gemeinde Demen, sind anerkenneswert. Der bisher erreichte Stand darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Probleme noch ungelöst sind bzw. erst künftig, mit der Vollendung der Strukturreform der Bundeswehr, auf die Kommunen zukommen.

Die Teilnehmer der Konferenz „Stadtumbau und Konversion“ – organisiert von den Landesarbeitsgemeinschaften „Stadtentwicklung und Wohnungsbau“ und „Frieden und internationale Sicherheit“ beim Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern – fordern daher:

Konversion ist weiterhin als gemeinschaftliche, aktive Strukturpolitik- gerade im ländlichen Raum- zu begreifen und auszugestalten. Die Förderinstrumentarien für Konversion müssen weiter als eigenständige Förderinstrumente und Förderangebote erhalten bleiben und dürfen nicht in der allgemeinen Wirtschaftsförderung untergehen. Standortschließungen der Bundeswehr und die daraus resultierenden Folgen sind für die betroffenen Kommunen besondere Situationen, die einer besonderen Förderung und Unterstützung bedürfen.

Konversionsmaßnahmen bedürfen weiterhin einer hohen und nachhaltigen Förderpriorität bei der EU, beim Bund und dem Land.

Eine wirkungsvolle Hilfe des Bundes ist bislang – mit Ausnahme der Unterstützung bei der Vermarktung der ehemaligen militärischen Liegenschaften – ausgeblieben. Eine schon früher geforderte Überprüfung und Reform geltender Verwaltungsvorschriften zum Konversionsverfahren, insbesondere in den Ressorts Verteidigung bzw. Finanzen, ist ausgeblieben. Die Teilnehmer fordern ausdrücklich ein verbindliches, rechtsstaatliches Verfahren zur Regelung von Pflichten und Lasten.

Die im Land geschlossene Konversionspartnerschaft und das in der Reuterstadt-Stavenhagen entwickelte Modell der „Gleitenden Konversion“ sind weiter auszugestalten.