„Rahmenbedingungen für Bioenergie eine Katastrophe“

Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem Bioenergiesektor fordert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus ein Umdenken seitens der Bundesregierung. Es könne nicht sein, dass jahrelang der Anbau von Energiepflanzen und die Produktion von Biokraftstoffen gefordert und seitens der Regierung finanziell gefördert wurde und nun diese Erfolge durch eine falsche Steuerpolitik wieder zunichte gemacht werden. „Das hat mit Verlässlichkeit der Politik und Investitionssicherheit nicht viel zu tun“, kritisiert Backhaus.

„Die Festlegung der Bundesregierung, die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen nicht mehr über Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung, sondern über eine Quotenregelung vorzunehmen, führt zu einer dramatischen Verschlechterung. Biodiesel als Reinkraftstoff ist dadurch nicht mehr wettbewerbsfähig“, so Backhaus. Er habe diese Auffassung bereits mehrfach im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung vertreten.

In Mecklenburg-Vorpommern stehe eine gesamte, einstmals zukunftsträchtige Branche auf dem Spiel. „Wir müssen mit einem Erlösausfall von 250 bis 350 Millionen Euro pro Jahr und einen Verlust von ca. 150 Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern ausgehen“, stellt Backhaus fest.

Diese Feststellung basiert auf der Prognose, dass die Produktion von Biodiesel auf etwa die Hälfte der Produktionskapazitäten im Land zurückgeht.

Backhaus fordert, dass neben der vorgeschriebenen Beimischung von Öko-Sprit auch ein Markt für reinen Biokraftstoff erhalten bleiben müsse. Daher schlägt er vor, z.B. den Einsatz von Biodiesel im öffentlichen Personennahverkehr steuerlich zu begünstigen. Dies würde einerseits den Markt für reinen Biokraftstoff fördern und sich andererseits auch positiv auf die Preisgestaltung im ÖPNV auswirken.  Zudem sei dies ein wirksamer Beitrag zum Umweltschutz. „Ich bin maßlos enttäuscht, dass die Bundestagsfraktion der CDU/CSU diesen Vorschlag blockiert.“

Kritisch sieht der Umweltminister auch die neue Definierung des Anlagenbegriffs im novellierten EEG. Dies führe vor allem bei Biogasanlagen zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung, was zahlreiche Altanlagen in ihrer Existenz gefährde. Für den Biogaspark Penkun führe dies zu Mindererlösen von etwa 48 %. Darüber hinaus könnten 30 weitere Module im Land von dieser Regelung betroffen sein, die Erlöseinbuße von mindestens 23 Prozent in Kauf nehmen müssten und dadurch in Schieflage geraten würden.

„Die Altanlagen brauchen Bestandsschutz“, so Backhaus. Mecklenburg-Vorpommern habe deshalb im November 2008 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat unterstützt, der die Herausnahme der Altanlagen aus dem Geltungsbereich der neuen Anlagendefinition vorsieht. „Die Bundesregierung muss endlich handeln.“

Backhaus verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Steuerbenachteiligung der deutschen Landwirte. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin  Aigner habe er die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Harmonisierung der Besteuerung von Agrardiesel in Europa einzusetzen, um die Benachteilung deutscher Landwirte zu beenden.