Qualität in der Medizin: Fehleranalyse zur Steigerung der Patientensicherheit

„Patientensicherheit ist für den ärztlichen Beruf das oberste Gebot. Und die offene und ehrliche Auseinandersetzung mit Behandlungsfehlern fördert die Patientensicherheit“, erklärt Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.


„Wir sind stets bemüht, Risiken zu minimieren und Fehler zu vermeiden und handeln nach bestem Wissen und Gewissen, um unseren Patienten zu helfen. Trotzdem kann es zu unerwünschten Ergebnissen einer Behandlung und auch zu Fehlern kommen. Wir können keine Erfolgsgarantie in der Medizin geben“, so der Präsident weiter. Von 525 anhängigen Fällen aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich im vergangenen Jahr in 58 Fällen ein Behandlungsfehler bestätigt. In 224 Fällen ist ein schuldhafter Behandlungsfehler nicht bestätigt worden.

Bei Verdacht eines Behandlungsfehlers können sich Patienten an die Ärztekammer wenden, um Klärung hinsichtlich des Vorwurfes zu erlangen. Die Ärztekammer übergibt die aufgenommenen Beschwerden an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern, die durch ein unabhängiges Gremium von Ärzten und Juristen den Behandlungsfehlervorwurf außergerichtlich prüft. Ziel der außergerichtlichen Begutachtung ist es, bei der Bestätigung eines Behandlungsfehlers, einen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
Seit dem Jahr 2004 werden alle gemeldeten Fälle im Einzelnen analysiert und den Ärztekammern zur Verfügung gestellt. Im April 2007 wurden dann die Statistiken der Schlichtungs- und Gutachterstellen aller Ärztekammern in einer bundeseinheitlichen Auswertung veröffentlicht.

Für Dr. Crusius ist der offensive Umgang mit den Daten zu vermuteten und nachgewiesenen Behandlungsfehlern von großer Wichtigkeit und er betont: „So haben wir die Möglichkeit zu überprüfen, in welchen Bereichen Patienten Vorwürfe erheben und welche Diagnosen im Ergebnis zu einem Anspruch führen. Aus diesen Daten können dann Fehlervermeidungsstrategien entwickelt werden, die wiederum zu mehr Patientensicherung und letztlich auch zur Patientenzufriedenheit beitragen.“

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern besteht seit 1976 mit Sitz in Hannover. Mitglieder der Schlichtungsstelle sind die Ärztekammern der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1999 Mitglied der Schlichtungsstelle.