Privatisierungsvereinbarung zum Flughafen Parchim getroffen

Innenministerium genehmigt Vertragsänderung

Das Innenministerium hat nach intensiven Prüfungen und Beratungen die vom Landkreis und der Stadt Parchim mit der LinkGlobal-Gruppe vereinbarte 5. Änderung der Privatisierungsvereinbarung zum Flughafen Parchim genehmigt. Damit wird der Teilerlass des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises wirksam, verbunden mit einer konkreten Investitionsverpflichtung u.a. für den Neubau des Towers in Höhe von 7,7 Mio. Euro.

Innenminister Lorenz Caffier: „Der Investor muss jetzt beweisen, dass seine vertraglichen Zusagen auch etwas wert und die getroffenen Vereinbarungen belastbar sind.“

Das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde hatte zu prüfen, ob die vom Landkreis eigenverantwortlich getroffene Entscheidung rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist. Eine Kommune darf Vermögen im Grundsatz nur zum vollen Wert veräußern. Mit der letzten  Vereinbarung verzichtet der Landkreis Parchim auf einen erheblichen Teil des Kaufpreises im Vergleich zu dem Veräußerungserlös, der im  Jahr 2007 im Rahmen der Privatisierung des Flughafens ermitteltet wurde. Solche Geschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Sie sind zulässig, wenn für das Geschäft über den Kaufpreis hinaus ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Der Landkreis begründet dies mit einer schnellen und nachhaltigen Entwicklung des Flugverkehrs und neuen Arbeitsplätzen.

Auch vor dem Hintergrund des Gesamtvertragspaketes mit einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und Rücktrittsrechten des Landkreises bei Nichterfüllung des Vertrages hat das Innenministerium aus Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung die eigenverantwortliche Entscheidung des Landkreises akzeptiert. „Ich habe aber vertraglich sicherstellen lassen, dass die nunmehr noch vereinbarten Kaufpreisraten und die Investitionsverpflichtungen mit möglichst hoher Sicherheit erfüllt werden. Weitere Einschnitte in die Ansprüche des Landkreises darf es nicht geben,“ betonte Minister Caffier.

Der Landkreis hat daher noch vor wenigen Tagen eine Konkretisierung der 5. Änderung mit dem Investor vorgenommen. Hiermit werden die Rechte des Landkreises zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, insbesondere bezüglich der Investitionsverpflichtung und der Restkaufpreisraten, gestärkt. Maßgeblich für die Entscheidung des Innenministeriums war auch, dass der Investor eine Finanzierungszusage einer Bank für die anstehenden Investitionen vorgelegt hat.

„Ich hoffe, dass sich die Erwartungen des Landkreises erfüllen und der weitere Ausbau des Flughafens nunmehr zügig voran geht“, so Innenminister Lorenz Caffier abschließend.

Quelle: Innenministerium