Preisauszeichnung deutlich besser – nur nicht in der Landeshauptstadt

Neue Verbraucherzentrale führte Nachkontrolle zur Einhaltung der Preisangabenverordnung durch – mit weitgehend guten Ergebnissen.

Nach den im November in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Kontrollen zur Preisauszeichnung in Schaufenstern hatte die Neue Verbraucherzentrale 56 Textil- und Schuhgeschäfte im Land wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung angeschrieben. Zudem wurden die örtlichen Ordnungsbehörden auf diese Missstände hingewiesen. Nun fanden vom 14. bis 16.12.2010 die Nachkontrollen in Greifswald, Stralsund, Schwerin, Wismar und Rostock statt.

Wie die NVZ informierte, waren fast keine Verstöße mehr feststellbar. Lediglich in Stralsund und in Wismar gab es nur noch je einen hartnäckigern Preisauszeichnungs-Verweigerer, in Greifswald zwei Unternehmen mit kleineren, weniger schwerwiegenden Einzelverstößen und in Rostock gar keine Verstöße mehr.

Bei kleineren, weniger schweren oder bei erstmaligen Feststellungen wurden in den Geschäften mündliche Hinweise erteilt. Die hartnäckigen Preisangaben-Verweigerer allerdings erhielten jetzt förmliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von der Verbraucherzentrale. Gegen diese wurden auch in aller Form Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen bei der örtlichen Ordnungsbehörde gestellt.

Schwerin fällt aus der Reihe

Nur in der Landeshauptstadt Schwerin werde laut Nachkontrolle nach wie vor verbreitet gegen die Rechtspflicht zur Preisauszeichnung in Schaufenstern verstoßen: In drei der zwölf nachkontrollierten Textilgeschäften fehlten die Preisschilder in den Schaufenstern immer noch oder schon wieder, vier weitere Geschäfte fielen erstmals mit fehlenden Preisauszeichnungen auf. Gegen die zum zweiten Mal zu beanstandenden Geschäfte erstattete die Verbraucherzentrale förmliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei der Oberbürgermeisterin.