Positive Ansätze bei der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes erkennbar

Diakonie wird Gesetzentwurf auf Praxistauglichkeit prüfen
Schwerin. Das Diakonische Werk Mecklenburgs würdigt die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Vorfeld der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes, das heute (Dienstag, 13. April 2010) im Kabinett in zweiter Lesung beschlossen wurde.

Es begrüßt, dass  konstruktive Vorschläge nach der Verbandsanhörung aufgegriffen wurden  und dass zusätzliche Gelder für die individuelle Förderung bereitgestellt werden. Ziel der weiteren Förderung der Kindertagesstätten muss jedoch auch nach Auffassung der Diakonie eine deutlich verbesserte personelle Ausstattung bleiben.

Nach  erster Lektüre des Entwurfes stellt die Diakonie fest, dass unklar bleibt, wie z.B. die vorgesehenen Assistenzkräfte ohne die Erhöhung der Elternbeiträge finanziert werden können.

Die Diakonie begrüßt die Aufnahme der Verpflegung in das Leistungsangebot der Kitas. Damit erhalten alle Kinder vollwertige und gesunde Mahlzeiten. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Landespastor Martin Scriba. „Dass die Unterstützung der Verpflegung für Kinder aus sozial schwachen Familien ohne den bisher großen Verwaltungsaufwand verstetigt wird, stellt eine begrüßenswerte Neuerung dar.“

Die Diakonie hält an ihrem Anliegen einer weiteren Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kitas fest und wird in der zu erwartenden Anhörung im Sozialausschuss des Landtags das weitere Gesetzgebungsverfahren in diesem Sinne kritisch begleiten.