Persönliches Budget für Behinderte

Forschungsprojekt der Wismarer Studentin Madleen Duberatz am Beispiel der Stadt Schwerin

SSNAm Beispiel der Stadt Schwerin hat die Wismarer Studentin Madleen Duberatz Auswirkung von Gesetzesänderungen und deren Umsetzung in Bezug auf das Persönliche Budget von behinderten Menschen untersucht. Mit ihrer Arbeit zeigt sie, dass das Persönliche Budget in der Tat ein geeignetes Instrument ist, um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben für Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Wunsch- und Wahlrechte zu konkretisieren.

Das eigene Geld im eigenen Portemonnaie, das ist für die meisten Menschen alltägliche Wirklichkeit. Anders sieht es hingegen für Menschen mit Behinderungen aus. Für viele von ihnen ist es Alltag, dass festlegt wird, was mit ihnen und ihrem Geld geschieht.

Mit der Einführung des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), dem Behindertengleich-stellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Menschen mit einer Behinderung sollten nicht länger Objekte einer Versorgung sein, sondern möglichst selbst bestimmt über ihre Lebensführung und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft entscheiden können.

Ein Instrument, das dies ermöglichen soll, ist das so genannte Persönliche Budget, bei dem der behinderte Mensch selbst bestimmt und im Rahmen seines Bedarfs entscheiden kann. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form eines solchen Budgets ein Rechtsanspruch.

„Obwohl die Erfahrungen mit diesem Instrument in anderen europäischen Ländern sehr positiv sind, tut sich Deutschland mit diesem Konzept noch schwer“, so Madleen Duberatz.

HSVor diesem Hintergrund hat sie im Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar, die Umsetzung dieses Konzeptes am Beispiel der Stadt Schwerin untersucht. Im Rahmen ihres Forschungsprojektes gelangte die 28-Jährige zu dem Ergebnis, dass das Persönliche Budget in der Tat ein geeignetes Instrument ist, um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben für Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Wunsch- und Wahlrechte zu konkretisieren.

Zugleich existieren hier aber nach wie vor Hürden, die es zu überwinden gilt, worauf in der Studie ebenfalls hingewiesen wird.

Die vollständige Studie von Frau Duberatz ist als Heft 02/2009 der Wismarer Diskussionspapiere erschienen und kann entweder über den Buchhandel bestellt oder unter http://www.wi.hs-wismar.de/~wdp/2009/0902_Duberatz.pdf kostenlos herunter geladen werden.

HSBei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Dr. Jost W. Kramer, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Tel.: (03841) 753 441 bzw. E-Mail: jost.kramer@hs-wismar.de.

pm/kb

Fotos: 1.Stadt Schwerin – Grunthal-Platz am Hauptbahnhof. mm / 2.Campus der Hochschule Wismar. mm / 3.Campus der Hochschule Wismar. mm