Patientenwohl schützen – Gruppenantrag zur Patientenverfügung vorgelegt

Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben heute einen weiteren Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt.

Hierzu erklärt der Rostocker Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe (Grüne), der neben Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Rene Röspel (SPD), Otto Fricke (FDP) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) einer der Initiatoren des Gesetzentwurfes ist:

„Ziel unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs ist es einerseits, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten zu stärken, die sich nicht mehr selbst äußern können. Andererseits muss der Staat gerade in solchen Situationen das Wohl des Patienten schützen.

Patienten muss es grundsätzlich freistehen, ob sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht machen. Die in einer Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen sind für den behandelnden Arzt und den Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich verbindlich.

Anders als der vor der Sommerpause vom Abgeordneten Joachim Stünker  u.a. eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet dieser Entwurf allerdings Schutzmechanismen, die sicherstellen, dass eine lebenserhaltende Behandlung nicht ohne weiteres abgebrochen werden kann. Will der Betroffene dies anordnen, muss er sich vor der Errichtung der Patientenverfügung ärztlich beraten lassen und die Verfügung regelmäßig erneuern. Tut er dies nicht, darf sein Leben aufgrund einer Pattientenverfügung nur im Falle einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit beendet werden.
Zudem stärkt der Gesetzentwurf die Position der Vertrauenspersonen, die die Interessen des Betroffenen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vertreten.“