Pastörs droht Strafverfahren

Nach einem Zwischenruf während einer Landtagssitzung im Januar 2010 droht dem NPD-Fraktionsvorsitzenden nun ein Verfahren wegen Volksverhetzung

Der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, muss nach seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung im Mai 2010 jetzt mit einem erneuten Gerichtsverfahren rechnen. Der Rechtsausschuss des Landtags empfiehlt einem Bericht von NDR 1 Radio MV zufolge dem Parlament die Aufhebung der Immunität des 58-Jährigen. Dies ist Voraussetzung für eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch dürfen Abgeordnete für Äußerungen im Parlament nicht zur Verantwortung gezogen werden. Davon ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen.

Die Linksfraktion hatte Pastörs angezeigt, weil er in einer Landtagssitzung am 28. Januar 2010 während der Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Norbert Nieszery, in einem Zwischenruf die Vernichtung des jüdischen Bolschewismus als „gute Idee“ bezeichnete.