Passagierrechte bei einem Piloten-Streik

Bei Flugverspätungen oder gar Annullierungen stehen den Passagieren besondere Ansprüche zu
Nach der EU- Fluggastrechte-Verordnung müssen die Luftfahrtunternehmen kostenfreie Betreuungsleistungen erbringen, umbuchen auf einen Alternativflug oder den Flug kostenfrei stornieren, informiert Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale. Bei Verspätungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Betreuungsleistungen für die Fluggäste anzubieten, das sind angemessene Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung mit Transfer und Telefonate. Diese Betreuungsleistungen können allerdings frühestens ab einer Abflugverspätung von 2 Stunden verlangt werden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden besteht für „Nur-Flugreisende“ grundsätzlich die Möglichkeit der Stornierung des Fluges mit Rückforderung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprüche bestehen bei reinen Verspätungen jedoch nicht.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, haftet neben der Fluggesellschaft  auch der Reiseveranstalter als Vertragspartner des Reisenden für die Streikfolgen nach dem Reisevertragsrecht. Der Veranstalter muss Ersatzflüge beschaffen und den Reisenden rechtzeitig an sein Ziel bringen. Ist das gebuchte Flugzeug wegen des Streikes bis zu vier Stunden verspätet, gilt das nach bisheriger Rechtsprechung als bloße Unannehmlichkeit. Verspätungen von mehr als vier Stunden stellen einen Reisemangel dar, eine Reisepreisminderung ist möglich. Voraussetzung ist, dass der Mangel gegenüber der Reiseleitung während der Reise unverzüglich gemeldet wird und binnen einer Monatsfrist nach Reiseende der Anspruch gegenüber dem Veranstalter eingefordert wird. Im Rahmen einer Pauschalreise ist der Veranstalter auch dann zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet, wenn das Personal von Fluggesellschaften streikt. Lediglich der Streik Dritter, zum Beispiel der Fluglotsen, vermag den Reiseveranstalter zu entlasten.

Gibt es Grund für Beschwerden ist das Luftfahrtbundesamt zuständig. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung. Gern beraten Sie die Verbraucherschützer des Landes individuell zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.