Opferschutz wird einen entscheidenden Schritt weitergebracht

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im StrafverfahrenBundeskabinett beschließt Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen 2. Opferrechtsreformgesetz werden Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser geschützt und ihre Rechte im Strafverfahren erweitert. Bereits im Jahr 2007 hatte mit Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Bundesrat den „kostenlosen Opferanwalt“ bei Opfern von schweren Taten und daraus resultierenden Folgen gefordert. Dies ist nun endlich vom Bundeskabinett umgesetzt worden.“

Zu den Einzelheiten:

Der Gesetzentwurf sieht Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor:

1.) Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren

Die Möglichkeit für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen kostenlosen Anwalt beigeordnet zu bekommen, wird erweitert. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Opfer: Opfer von Zwangsheirat, sexueller Nötigung, von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchst-persönliche Rechtsgüter. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen.

Die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten werden erweitert. Die Polizei soll Opfer bereits frühzeitig sowohl auf Unterstützungsangebote als auch auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen unmittelbar im Strafverfahren hinweisen.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Erstmals wird nach diesem Gesetzentwurf der Begriff „psychosoziale Prozessbegleitung“ ins Gesetz eingeführt (§ 406h StPO). Die Bedeutung der psychosozialen Prozessbegleitung haben wir bereits frühzeitig erkannt, da nach den Erfahrungen aus Österreich dieses Instrument der Stabilisierung und damit Stärkung des Opfers von schweren Straftaten im Strafprozess dient. Das im Justizministerium bereits konzeptionell erarbeitete Modellprojekt zur professionellen Zeugenbegleitung soll noch in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern beginnen.“

2.) Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Die Rechte der Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig eindeutig im Gesetz festgeschrieben, auch die allgemein anerkannt staatsbürgerliche Pflicht der Zeugen zum Erscheinen vor Gericht und Staatsanwaltschaft. Weiter wird für Zeugen die Möglichkeit, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, erweitert. Erstmalig wird festgeschrieben, dass der Zeuge auch im Nachhinein den Austausch seiner Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen kann.

3.) Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren

Die Schutzaltersgrenze von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten wird in verschiedenen Vorschriften der Strafprozessordnung von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt.