Öffentlich beauftragte Unternehmen zu existenzsichernden Löhnen verpflichten

SPD-Landtagsfraktion setzt sich für Landesvergabegesetz nach hessischem Vorbild ein
„Es ist schön, wenn der CDU-Landesvorsitzende und Wirtschaftsminister dieses Landes immer wieder erklärt, dass auch die CDU in Mecklenburg-Vorpommern keine sittenwidrigen Arbeitsentgelte will. Es wäre allerdings noch schöner, wenn die CDU dann auch anhand konkreter Zahlen darlegen würde, wo bei ihr die Sittenwidrigkeit von Arbeitsentgelten anfängt“, so Jochen Schulte, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion auf einer Diskussionsrunde des DGB am 19.November 2007 in Güstrow.

Für die SPD-Landtagsfraktion, so Jochen Schulte weiter, steht fest, dass wir bundesweit Löhne brauchen, durch die die Menschen eigenständig ihre Existenz sichern können. Da eine bundesweite Regelung jedoch noch fehlt, setzt sich die SPD-Landtagsfraktion daher für ein Landesvergabegesetz ähnlich den hessischen Regelungen ein. Danach, so der Wille der SPD-Fraktion, sollen zumindest bei Auftragserteilungen durch das Land und sonstige öffentliche Auftraggeber in M-V die jeweils beauftragten Unternehmer zur Zahlung von existenzsichernden Löhnen verpflichtet sein.

„Wie die allgemeinen Äußerungen der CDU zu bewerten sind, wird sich“, so Jochen Schulte abschließend, „bei den weiteren diesbezüglichen Gesprächen mit unserem Koalitionspartner zeigen.“