Oberbürgermeister- und Landrätekonferenz:

Innenminister Caffier erläutert Arbeitsstand zu Gesetzesvorhaben

LCInnenminister Lorenz Caffier hat auf der heutigen Oberbürgermeister- und Landrätekonferenz den derzeitigen Stand bei den Gesetzesvorhaben zur Verwaltungsreform, zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Polizeistrukturreform erläutert.

In der Diskussion um die Kreisgebietsreform  sprach sich Lorenz Caffier erneut für das  6+2-Modell aus, das dem Gesetzentwurf  des Innenministeriums zugrunde liegt: „Es entspricht den Kriterien, die der Landtag in seinem Leitbild beschlossen hat. Wir müssen zukunftsfähige, effizient arbeitende Verwaltungsstrukturen schaffen.

Aus dem Solidarpakt II werden unwiderruflich im Jahr 2019 die letzten Gelder fließen, wir werden auch auf Grund der demografischen Entwicklung künftig mit deutlich weniger Geld auskommen müssen. Wer künftig mitgestalten will, muss aber auch finanziell handlungsfähig sein.

Selbst bei konservativen Berechnungen können bei einer Kreisstruktur mit sechs Kreisen und zwei kreisfreien Städten Jahr für Jahr allein 50 Mio. Euro Personalkosten eingespart werden. Darauf kann niemand verzichten!“

Der Minister forderte die Landräte und Oberbürgermeister auf, zu einer  konstruktiven  Diskussion zurück zu kehren und auf Scheindebatten zu verzichten.

„Wir sind jederzeit bereit, über vernünftige Argumente und leitbildgerechte Alternativvorschläge zu diskutieren“, sagte der Minister. „Die Landesregierung muss bei der Neuordnung der kreislichen Strukturen das gesamte Land im Blick haben.

Und Scheindebatten, wie sie in den letzten Tagen öffentlich geführt wurden, bringen uns keinen Schritt weiter. Dazu zähle ich auch den Vorschlag des Oberbürgermeisters Paul Krüger zur Bildung regionaler Zweckverbände. Weder wären diese Zweckverbände effizient, noch stärkten sie das Ehrenamt. Unter dem Strich würde die Ebene der Kreise durch einen solchen Ansatz geschwächt.“

Bis zum 30. März 2009 haben sämtliche Kommunen und Verbände in unserem Land noch Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf für eine Kreisstrukturreform Stellung zu nehmen. Dieser geht von sechs Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin aus.

Die eingekreisten Städte Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg erhalten den Status einer großen kreisangehörigen Stadt. Die neuen Kreistage können selbst entscheiden, ob sie den im Gesetzentwurf festgelegten Namen des neuen Kreises und den Kreissitz beibehalten wollen oder im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung den Namen des neuen Kreises und den Kreissitz selbst bzw. durch Bürgerentscheid bestimmen.
Der Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform wird im Sommer dieses Jahres in den Landtag eingebracht.

Der Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform ist zwar gesetzestechnisch von den anderen Reformteilen Funktionalreform und Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) abgetrennt, alle Reformbausteine werden dem Landtag jedoch so rechtzeitig vorliegen, dass sie im Gesamtpaket verhandelt werden können. „Insofern ist auch die Kritik, die  Landesregierung betreibe nur eine isolierte Kreisstrukturreform, vollkommen unberechtigt“, stellte Innenminister Caffier klar. Die Landesregierung hat sich auf Aufgabenübertragungen von Landesbehörden auf die Landkreise und kreisfreien Städte verständigt, derzeit wird intensiv an dem Gesetzentwurf zur Funktionalreform gearbeitet. Das Kabinett wird vor der Sommerpause den Gesetzentwurf über die Funktionalreform beschließen.

In Kürze wird das Innenministerium auch den Referentenentwurf für eine umfassende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) vorlegen. Mit der FAG-Novelle sollen u.a. die Grund-, Mittel- und Oberzentren als Wachstums- und Entwicklungsmotoren in unserem Land gestärkt werden. Die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise soll weiterhin gesichert werden.  „Der kommunale Finanzausgleich wird aber auch künftig nicht die eigene Verantwortung der Landkreise, Städte und Gemeinden ersetzen, er wirkt nur ergänzend“, macht der Minister deutlich.  Das Finanzausgleichsgesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Ein weiteres Thema auf der Oberbürgermeister- und Landrätekonferenz war die anstehende Polizeistrukturreform. Die Polizei wird künftig durch stärkere  Reviere ihren Streifendienst ausbauen  und ihre bisherigen Führungsstrukturen straffen. So wird es künftig nur noch zwei Polizeipräsidien geben und für die darunter liegende Ebene schlägt das Innenministerium anstelle der jetzt 17 Polizeiinspektionen acht Polizeiinspektionen vor.

Zur Einsatzbewältigung und als Ansprechpartner für den Bürger wird es wie bisher auch in der neuen Organisationsstruktur 37 Polizeireviere geben. Zudem werden sechs Autobahn- und Verkehrspolizeireviere gebildet. Die vier oberen Landesbehörden Landeskriminalamt, Bereitschaftspolizei, Wasserschutzpolizei und Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz bleiben erhalten.