NPD-Verbotsverfahren

Heidrun Bluhm, Fraktion DIE LINKE im Bundestag, unterstützt ein neues NPD-Verbotsverfahren, wenn es rechtsstaatlich korrekt und absehbar erfolgreich ist.

Berlin, den 24.10. 2007 – Die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm – Fraktion DIE LINKE – unterstützt den Aufruf „NDP-Verbot jetzt!“ und sieht darin ein deutliches Signal für eine neue Bundesinitiative, die zudem eine große Mehrheit in Deutschland unterstützt. Heidrun Bluhm hofft, dass bis zum Ende der Kampagne am 9. November viele Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift unter den Aufruf setzen, so dass die Große Koalition ein NPD-Verbotsverfahren gewissenhaft und mit großem Nachdruck einleitet: „Schon jetzt sind die aktuellen 143.000 Unterschriften ein deutliches Zeichen. Für mich und viele Bürgerinnen und Bürger im Land ist es unerträglich, dass die NPD einerseits offen die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Stimmungen schürt und eben dafür gleichzeitig als Partei erhebliche staatliche Mittel und Vergünstigungen erhält.“ Auf der Internetseite www.npd-verbot-jetzt.de der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V. kann jeder online eine Unterstützerunterschrift leisten. Beim Verein Tacheles Uecker-Randow – Gegen Rechtsextremismus e.V., der von Heidrun Bluhm in ihrem Wahlkreis mitgegründet wurde – können die Unterlagen auch telefonisch (039771-53940) angefordert werden.

In einem Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE mit dem Titel „V-Leute in der NPD abschalten“ (Drs-Nr. 16/4631) fordert die Fraktion den Abzug der V-Leute und damit die Beseitigung des größten Hindernisses gegen einen erfolgreichen Verbotsantrag. V-Leute sind staatlich gekaufte Zeugen und bezahlte Täter, die sich immer wieder neu innerhalb der rechtsextremistischen Szene beweisen müssen. Wir sind der Meinung: Man kann die Demokratie nicht mit demokratieeinschränkenden Mitteln schützen.

Das erste Verfahren ist gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht nicht mehr auseinander halten konnte, welche Anklage-Belege originär von der NPD waren und welche von V-Leuten stammten. Diese Falle steht noch immer und muss beseitigt werden.