Novellierung des Pressegesetzes zur Stärkung der journalistischen Freiheit

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Methling, hat die heutige Anhörung im Innenausschuss des Landtags zur Situation der drei Regionalzeitungen im Land die Auffassung seiner Fraktion bestätigt.


„Aus Sicht der Redakteure, Journalisten und anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist insbesondere Qualität und Vielfalt der journalistischen Arbeit, aber auch die journalistische Freiheit bedroht“, erklärte Methling am Mittwoch. Bei aller Notwendigkeit, dass sich Verlage auch unter sich erschwerenden Rahmenbedingungen wirtschaftlich rechnen müssen, dürfen die berechtigten Sorgen nicht ignoriert werden.

„Wir unterstützen deshalb die Forderung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen, dass das Pressegesetz novelliert werden muss“, sagte Methling. Dabei gehe es nicht um staatliche Bevormundung, sondern um eine Stärkung der journalistischen Freiheit. „Erforderlich sind mehr Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Verlagen sowie in Redaktionsstatuten festgelegte klare Verfahren, die die Zusammenarbeit zwischen der Verlagsleitung und den Redakteuren regeln“, so Methling.