Novelle des Schulgesetzes – auf dem Weg zur selbstständigen Schule

Nach dem das Bildungsministerium im Herbst 2007 das Konzept zur Selbstständigen Schule vorgelegt hat, ist nun ein weiterer Schritt auf dem Weg dort hin getan – der Entwurf für die Novelle des Schulgesetzes liegt planmäßig vor.


Wie Bildungsminister Henry Tesch sowie die bildungspolitische Sprecherin der SPD, Heike Polzin, und die CDU-Landtagsabgeordnete, Ilka Lochner-Borst, mitteilten, wird sich der Landtag in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause in erster Lesung damit befassen.

Bildungsminister Tesch: „Bei dieser Gesetzesnovelle geht es nicht um eine erneute Veränderung von Schularten. Es geht vielmehr um eine höhere Qualität des Unterrichts an unseren Schulen durch eine stärkere individuelle Förderung. Dazu brauchen wir mehr Selbstständigkeit von Schule, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben. Nun gilt es, mit der Gesetzesnovelle die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, damit wir die schülerbezogene Lehrerstundenzuweisung einführen und die Schulleiter stärken können. Unser Ziel ist es ebenso, damit die staatlichen Schulangebote und die Standorte  in der Fläche  zu halten.“

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD, Heike Polzin, ergänzte: „Der Weg zu mehr Selbstständigkeit von Schule ist ein mehrjähriger Prozess. Mit der Gesetzesnovelle stellen wir wesentliche Schwerpunkte wie die schülerbezogene Lehrerstundenzuweisung auf die notwendige gesetzliche Grundlage.“

Die CDU-Landtagsabgeordnete, Ilka Lochner-Borst, verbindet mit der Schulgesetznovelle einen wesentlich größeren Spielraum für die Schulen:

„Einengende Regelungen wie z.B. Mindestzügigkeit in Verbindung mit Schülerzahlen müssen aufgehoben und ein gestaltbarer Rahmen für die Schulorganisation geschaffen werden.“

Folgende Änderungen sieht der Entwurf für die Novelle des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns vor.

Änderungen im Sinne der pädagogischen Zielsetzung:
-Individuelle Förderpläne, die aufeinander aufbauen
-Qualitätsentwicklung und –sicherung als ständige Aufgabe der Schulen und Schulbehörden, insbesondere für das Institut für Qualitätsentwicklung
-Stärkung der Rolle des Schulleiters
-Stärkung des Erziehungsauftrages der Schule, Schutz von Kindern
-Schullaufbahnempfehlungen am Ende des 1. Halbjahres Klasse 6
-Gesetzliche Regelungen für die Unterrichtung von hochbegabten Schülern in überregionalen Förderklassen an einem Gymnasium pro Staatlichem Schulamt
-Gesetzliche Regelungen, die auch Pflichten der Eltern beschreiben

Änderungen im Sinne der organisatorischen Zielsetzungen:
-Schülerbezogene Lehrerstundenzuweisung, auch als Grundlage für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft
-Freie Schulwahl nach der Grundschule
-Aufhebung der Vorschriften für die Zügigkeiten von Schulen (notwendig für die Einführung der schülerbezogenen Lehrerstundenzuweisung)
-Vertreter des Schulträgers wird stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz mit Veto-Recht in Haushaltsfragen
-Schülerbeförderung: Pflicht der Schülerbeförderung von der Grundschule bis zur 12. Klasse, bzw. 13. Klasse des Fachgymnasiums, aber: Pflicht zur Schülerbeförderung (und Kostenerstattung) besteht ausschließlich bis zur örtlich zuständigen Schule

Eine Kommunalisierung von Lehrern und Schulämtern wird es nicht geben.

Mit dem Inkrafttreten der Schulgesetzänderung zum Schuljahr 2009/10 können die bildungspolitischen Ziele in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.