Nichtraucherschutzgesetz – ein erster Schritt, weitere müssen folgen

„Mit dem heute vom Landtag beschlossenen Nichtraucherschutzgesetz vergibt das Land die Chance, noch in diesem Jahr einen konsequenten Nichtraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke.

„Erforderlich wäre ein umfassender Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den schädigenden Auswirkungen des Tabakrauchs und damit vor den krebserzeugenden Stoffen des Nikotins als eine Droge mit hohem Suchtpotenzial“, sagte sie.

„Die sehr guten Festlegungen für Rauchverbote in verschiedenen Einrichtungen werden durch zahlreiche Bestimmungen unterlaufen, die die Intention des Gesetzes konterkarieren. Dies betrifft vor allem die Möglichkeiten zur Einrichtung von Raucherbereichen, obwohl nachgewiesen ist, dass kein umbauter Raum hermetisch vor dem Austreten karzogener Stoffe abgeschlossen werden kann. Auch dadurch, dass Spielplätze und Strandabschnitte von einem Rauchverbot nicht erfasst sind, werden vor allem Kinder weiter Gefährdungen ausgesetzt“, so Frau Dr. Linke. „Notwendig wäre auch ein konsequenter Nichtraucherschutz für die im gastronomischen Gewerbe Tätigen gewesen.“

„Im Gesetz finden sich keinerlei Bestimmungen für präventive Maßnahmen, es bleibt damit hinter den Erwartungen an ein kinder- und familienfreundliches Gesundheitsland weit zurück“, sagte Frau Dr. Linke. Da jedoch nach zwei Jahren die Landesregierung dem Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes berichten wird, bestehe die Möglichkeit einer Novellierung. „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt sein, dem im Interesse eines umfassenden Nichtraucherschutzes weitere folgen müssen“, betonte Frau Linke.