Nichtraucherschutz in der Gastronomie

Seidel: Umbaudarlehen ist abrufbereit

Mecklenburg-Vorpommern misst dem Thema Gesundheit eine besondere Bedeutung bei. „Deshalb ist ein umfassender Nichtraucherschutz wichtig“, sagte Jürgen Seidel, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus anlässlich des vierten Branchentages des Gastgewerbes Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch in Stralsund. Das Land hat mit rund 33 Prozent die höchste Raucherquote in Deutschland. Fast 70 % der Einwohner unseres Landes und 90 % der Urlauber und Gäste sind Nichtraucher.

Wenn das Nichtraucherschutzgesetz am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, werden möglicherweise große Restaurants und Gaststätten leichter mit der Umstellung fertig werden als zum Beispiel einräumige kleine Kneipen. „Gerade die Existenzängste kleiner Kneipen werden im Zusammenhang mit dem Rauchverbot sehr ernst genommen“, so Seidel. „Mit einem Darlehen für Umbaumaßnahmen ist eine unbürokratische Möglichkeit gefunden worden, die Hotel- und Gaststättenbesitzer finanziell zu unterstützen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat im August dieses Jahres eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in gastronomischen Einrichtungen erlassen. „Auf diese Weise sind die Grundlagen für entsprechende Umbaumaßnahmen in den gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Von dem Umbaudarlehen können die Gastronomen entsprechend Gebrauch machen. Gefragt sind innovative Ideen wie man Gastronomie und die berechtigten Interessen des Nichtraucherschutzes zusammenführen kann“, sagte Seidel.

Die Gastronomiebetriebe können für allgemeine Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen ein Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro beantragen. „Das aufgelegte Darlehensprogramm soll Gastronomen helfen, die Anfangsschwierigkeiten mit dem Nichtraucherschutzgesetz per 01.01.2008 zu mildern. Deswegen ist es in den Nutzungsmöglichkeiten auch breit angelegt“, so Seidel.

Das Darlehensprogramm wendet sich an alle Unternehmen. Gefördert werden maximal 80 Prozent der Investitionskosten. Auskünfte zu Einzelheiten des Programms sind erhältlich über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Telefon 0385/6363-1282 oder auf der Internetseite www.lfi-mv.de.