Neuregelung für Hartz-IV-Arge – Ziel: soviel wie möglich aus einer Hand

Der Arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer notwendigen Neuregelung für die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) für eine Beibehaltung der Konzentration der Angebote ausgesprochen.


„Nach den in neuen Strukturen üblichen organisatorischen Anfangsproblemen zeigt sich sowohl in den Optionskommunen als auch in den Argen sehr deutlich, dass es gut ist, wenn möglichst alle Leistungen und Hilfsangebote aus einer Hand erfolgen. Dies auch nach der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Neuregelung im Bereich der Argen zu sichern, muss das Ziel der Landespolitik sein. Nur dann erhält die auf den 1. Arbeitsmarkt konzentrierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes auch weiter positive Impulse.

Der Bundesgesetzgeber muss bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Gerade um die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt voranzubringen ist es wichtig, dass die Betroffenen ihre Leistungen und Angebote wie bisher möglichst auch künftig aus einer Hand erhalten. Nur so lässt sich nämlich der wichtige Grundsatz des Förderns und Forderns nachhaltig umzusetzen. Der Diskussionsprozess wird zeigen, ob für eine verfassungskonforme Regelung der Organisation der Angebote eine Grundgesetzänderung erforderlich ist. Unser politisches Ziel ist es, dass auch künftig soviel wie möglich aus einer Hand angeboten wird. Dies wird für die CDU Maßstab des Handelns sein“, unterstrich Günter Rühs.