Neuordnung der Sozialen Dienste der Justiz sorgt für besseren Schutz der Bevölkerung vor Straftaten

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute in Rostock die seit ihrem Amtsantritt eingeleiteten Maßnahmen zur Neuordnung der Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe) vorgestellt und erläutert. „Die Vergangenheit hat schmerzlich gezeigt, dass verurteilte Gefangene während und nach ihrer Haftzeit intensiver betreut, überwacht und kontrolliert werden müssen.

Mein Ziel ist, den Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstaten zu erhöhen. Die  Neuordnung der Sozialen Dienste setzt dieses Ziel konsequent um,“ sagte Kuder heute in Rostock.

Die Ministerin hob zunächst die Personalverstärkung im Bereich der Sozialen Dienste hervor. So wurde die Zahl der Bewährungshelfer von 60 im Jahr 2006 auf heute 80 erhöht. Damit wurde die durchschnittliche Fallbelastung eines Bewährungshelfers von 90 im Jahr 2006 auf heute 75 gesenkt. Hierdurch wurden die Kontrollintervalle bei den unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehenden Personen erheblich verkürzt. Zudem werden seit April diesen Jahres unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehende Personen standardisiert nach Risikofaktoren in Fallgruppen eingeteilt. Dies ermöglicht, die Kontaktfrequenz zwischen Bewährungshilfe und Personen, die als eher gefährlich einzustufen sind, auf zwei Wochen zu verkürzen. Im Jahr 2006 betrug die Kontaktfrequenz auch bei dieser Personengruppe im Durchschnitt sechs Wochen. „Diese engere Kontrolle durch die Bewährungshilfe vermindert das Rückfallrisiko des Täters und dient somit dem besseren Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten,“ so Kuder.

Die Ministerin stellte sodann weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungstaten vor:

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die Sozialen Dienste von den Gerichten getrennt und eine zentrale Aufbauorganisation geschaffen. Hierdurch wurde die Einführung eines einheitlichen Informations-, Kontroll- und Unterstützungssystems zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe erleichtert.

Die Arbeit mit Sexualstraftätern wurde weiter intensiviert. Ein Viertel der Bewährungshelfer verfügt jetzt über eine  Zusatzqualifikation, die sie in die Lage versetzt, besser als bisher mit den speziellen Herausforderungen, die die Arbeit mit  Sexualstraftätern mit sich bringt, umzugehen.

Die Bewährungshilfe wurde in das Aufnahme- und Entlassungsverfahren der Vollzugsanstalten einbezogen. Dies sorgt für einen frühzeitigen Informationsaustausch und verbessert die Wiedereingliederungschancen der  entlassenen Gefangenen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Flächenland mit dieser Kooperationsstruktur.

Zunehmende Bedeutung gewinnt die Gruppenarbeit mit Probanden. Es wurde eine Rahmenkonzeption zur Durchführung der Gruppenarbeit erstellt. Ziel ist die Intensivierung der Angebote und die Entwicklung von Konzeptionen in Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug.

Forensische Ambulanzen werden eingerichtet. Die fachlich therapeutischen Angebote in der ambulanten Nachbetreuung aus dem Strafvollzug entlassener Gefangener sind eine erhebliche Unterstützung für die mit der Führungsaufsicht beauftragten Bewährungshelfer und sollen ebenfalls zur Senkung der Rückfallquote beitragen. Derzeit wird an der Konzeption für die forensischen Ambulanzen gearbeitet. Diese sollen bei den Justizvollzugsanstalten angegliedert werden. Vorteil: der Proband bleibt in einer Hand, keine doppelte Datenerhebung. Zwei Psychologen sind zwischenzeitlich für die Dauer von 5 Jahren eingestellt.

Die Führungsaufsichtsstellen werden zentralisiert. Die Aufsichtsstelle soll sich zukünftig zum aktiven, steuernden Kern der Führungsaufsicht entwickeln, damit eine optimale Ausnutzung der gesetzlich verbesserten Eingriffsmöglichkeiten sichergestellt ist. Um die erforderliche Professionalität und Einheitlichkeit des Handelns in der Führungsaufsicht zu erreichen und zu erhalten, ist die organisatorische Zusammenfassung der bestehenden, bisher bei den Landgerichten angesiedelten Aufsichtstellen zu einer für das ganze Land zuständigen Aufsichtsstelle geplant.

Zum Hintergrund:

Die Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe) haben sich quantitativ und qualitativ zu einem unverzichtbaren Faktor der Strafrechtspflege entwickelt. Sie leisten durch die Betreuung von Personen, die strafrechtlich wegen mittlerer und schwerer Kriminalität sanktioniert worden sind, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Im Vergleich zum Strafvollzug betreuen die Sozialen Dienste etwa die dreifache Anzahl von Personen (ca. 5.000). Die Sozialen Dienste der Justiz nehmen die Aufgaben der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe wahr. Die Bewährungshilfe betreut und beaufsichtigt Straftäter, deren Freiheitsstrafe sofort oder bei vorzeitiger Entlassung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Führungsaufsicht erhalten Straftäter, bei denen die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Sie werden nach der vollen Strafverbüßung entlassen und beim Übergang in die Freiheit betreut und überwacht. Gemeinsames Ziel von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht ist die soziale Integration von Straftätern, um die Begehung von neuen Straftaten zu vermeiden.