Neues Versicherungsvertragsgesetz gilt auch für Altverträge

Verbraucherzentrale bietet Versicherungsberatung an

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das mehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen vorschreibt, trat am 1. Januar 2008 in Kraft und galt für sämtliche Neuverträge, die von diesem Zeitpunkt an geschlossen wurden. Nach einer einjährigen Übergangsfrist ist dieses Gesetz seit dem 01.01.2009 nunmehr auch auf bestehende Altverträge anzuwenden. Künftig sind die Kündigungsregeln gelockert und der Wechsel in eine andere Versicherung ist einfacher. Verträge mit längerer Bindung – beispielsweise für fünf Jahre – können nun erstmals zum Ende des dritten Jahres, unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist, gekündigt werden. Bisher war dies erst zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Endet ein Vertragsverhältnis vorzeitig durch Kündigung, z. B. nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall, werden die geleisteten Prämienzahlungen nicht mehr einbehalten, sondern anteilig erstattet. Der Wegfall des „Alles-oder-nichts“-Prinzips führt dazu, dass Versicherte bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr leer ausgehen, sondern entsprechend der Schwere des jeweiligen Verschuldens eine Leistung erbracht wird.

Die Neuerungen des vorgenannten Gesetzes betreffen auch die Regelungen zur Ermittlung des Rückkaufswertes und der Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen. Hierbei sind die Vertrags- und Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre der Laufzeit zu verteilen und die Versicherungsnehmer müssen mindestens zu 50 Prozent an den stillen Reserven beteiligt  werden. Ebenso wurden auch Veränderungen zur Verjährungsregelung und zum Gerichtsstand wirksam. Alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren künftig in 3 Jahren. Für die Klage gegen den Versicherer hat der Versicherungsnehmer fortan immer die Möglichkeit, sich an das zuständige Gericht an seinem Wohnsitz zu wenden.

Verbraucher, die eine Beratung zum Versicherungsbedarf oder auch zu günstigen Anbietern wünschen, können sich an die Neue Verbraucherzentrale wenden. Eine Terminvergabe ist unter der Rufnummer 0381 208 70 50 erforderlich. Telefonische Beratung zu diesem Thema gibt es unter 09001 77 54 42  montags bis donnerstags 10 – 18 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.