Neues Qualifizierungsprogramm für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Für die berufliche Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es ein neues Sonderprogramm. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Jürgen Seidel, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Jürgen Goecke, und der Präsident des DEHOGA MV, Guido Zöllick, stellten am Donnerstag die Einzelheiten vor.

„Gerade die kleineren und mittleren Hotels und Gaststätten stehen in einem harten Wettbewerb. Wir wollen die Produkt- und Servicequalität der Hotels und Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern“, sagte Seidel. „Dazu gehört auch die gezielte Weiterbildung für gering qualifizierte und für ältere Arbeitnehmer. Diese verbessern damit die Einstellungschancen auch außerhalb der Sommermonate.“

Jürgen Goecke betonte: „Mit unserem bundesweiten Sonderprogramm können wir die Weiterbildung von Beschäftigten auch in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Wir nutzen diesen präventiven Ansatz für unsere Qualifizierungsoffensive im Tourismus. 3,1 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung.“ Allerdings hob er hervor: „Wir sind auf die Kooperation mit den Betrieben der Tourismusbranche angewiesen. Ich möchte daher an die Personalverantwortlichen dieser Branche appellieren: Wenn Sie in Ihrer Belegschaft gering qualifizierte Mitarbeiter auf neue Aufgaben vorbereiten wollen, dann nutzen Sie dieses Angebot. Wir finanzieren die Weiterbildung und die Arbeitsentgelte. Lassen Sie sich durch den Arbeitgeberservice Ihrer regionalen Arbeitsagentur gezielt beraten – im Interesse Ihrer Mitarbeiter und im Interesse Ihres Unternehmens.“

Ziel des Programms ist es, die Beschäftigungschancen zu verbessern, qualifikationsbedingte Entlassungen zu verhindern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für gering qualifizierte Beschäftigte und für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Qualifizierung der in Frage kommenden Mitarbeiter erfolgt in den Herbst- und Wintermonaten.

Zur Zielgruppe gehören an- oder ungelernte Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss besitzen oder die mehr als vier Jahre ihren erlernten Beruf nicht ausgeübt haben. Für diese Beschäftigten ist neben der Übernahme der Weiterbildungskosten auch die Erstattung des Arbeitsentgelts durch die Agenturen für Arbeit für die Zeit der Weiterbildung vorgesehen. „Das ist eine große Chance für die Hotels und Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern, die Produkt- und Servicequalität weiter zu verbessern“, betonen Minister Seidel und Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmend.

„Wir sind der Bundesagentur für Arbeit sehr dankbar“, sagte Zöllick, „denn das Programm unterstützt die Anstrengungen der Unternehmen der Branche und die Bemühungen des DEHOGA-Verbandes. Bereits jetzt haben mehr als 100 Unternehmen der Hotellerie und der Gastronomie ihr Interesse bekundet. Eine Teilnahme weiterer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes ist noch möglich.“