Neues NPD-Verbotsverfahren angestrebt

VVN-BdA übergibt in Schwerin Buch mit 5.000 Statements für ein NPD-Verbot

Am 16. Dezember hat der Landesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregiemes – Bund der Antifaschisten in MV (VVN-BdA) , Dr. Axel Holz, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag MV , Dr. Norbert Nieszery,  und dem Fraktionchef der Linken, Helmut Holter, ein Buch mit 5.000 Statements für ein Verbot der verfassungsfeindlichen NPD übergeben, darunter 600 persönliche Verbots-Gründe aus Mecklenburg-Vorpommern.

Nachdem das Verbotsverfahren von 2002/03 aus Verfahrensgründen eingestellt wurde – die Karlsruher Verfassungsrichter sahen durch den Einsatz von V-Männern des Verfassungsschutzes in der NPD eine „fehlende Staatsferne“ gegeben – nimmt eine erneute Verbotsforderung nun scheinbar feste Züge an.

So bekundeten SPD-Politiker Nieszery und Linken-Fraktionschef Holter erneut ihre ablehnende Haltung gegenüber der NPD und würdigten die Repräsentativität des nonpd-Buches. Auch Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider bekundete ihr Interesse an dem der Landtagsverwaltung am 17. Dezember übergebenen Buch. Sie hob hervor, wie wichtig das direkte Engagement vieler Menschen gegen die NPD im Rahmen der Initiative „Wir in MV“ sei und betonte, dass die staatlichen Mittel aus der Parteienfinanzierung und Landtagsarbeit nach wie vor die finanzielle Hauptquelle für das Wirken der NPD sei.

Der Kampagnenvertreter der VVN-BdA, Dr. Axel Holz, machte darauf aufmerksam, dass die NPD das Zentrum der Neonazi-Aktivitäten in Deutschland bilde, erst recht nach der geplanten Bündelung der Neonazi-Kräfte durch die Vereinigung der NPD mit der DVU. Laut § 139 des Grundgesetzes dürfte die NPD das Parteienprivileg nicht nutzen, sondern müßte verboten sein. Das fordern neben DGB, verdi, SPD und Linken auch die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, sowie der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Sinti und Roma.  Die vorgelegten Dokumente von fünf Innenministern hätten glaubhaft belegt, dass die öffentlich zugänglichen Quellen für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit des Wirkens der NPD voll und ganz ausreichten, um ein Verbot der NPD zu begründen, so Holz.

Der Streit um die Verwendung von Informationen, die von V-Leuten innerhalb der NPD gewonnen wurden, und deren Gerichtsverwertbarkeit sei somit völlig überflüssig, weil bei der Eröffnung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens auf diese Informationen ohne Weiteres verzichtet werden könnte, bekräftigte SPD-Fraktionschef Nieszery.