Neues Dolmetschergesetz bringt Niederlassungsfreiheit für Gerichte und öffentliche Einrichtungen

In der Landtagssitzung am 4. März 2009 befasst sich der Landtag unter TOP 7 erstmals mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Dolmetschergesetzes.

Bereits seit 1993 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Dolmetschergesetz, welches die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, die für gerichtliche und behördliche Zwecke herangezogen werden, regelt.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Mecklenburg-Vorpommern hatte schon frühzeitig für diesen Bereich eine gesetzliche Regelung getroffen, während andere Bundesländer nur Verwaltungsvorschriften erließen. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2007 wurden wir in unserer Handlungsweise bestätigt.“

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 sind nun Kriterien aufgestellt worden, denen innerstaatlich Rechnung getragen werden muss:

Das nun umzusetzende zentrale Gebot ist die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Deutsche und Angehörige anderer Staaten der Europäischen Union können auch dann bestellt werden, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Bundesland oder sogar im Ausland haben. Damit entfällt die frühere Voraussetzung eines Wohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Ich begrüße vor allem, dass nach der Gesetzesänderung die Zuständigkeit für die öffentliche Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern nur noch an einer zentralen Behörde angesiedelt ist, beim Präsidenten des Oberlandesgerichts. Praktisch bedeutsam ist, dass es zukünftig nur noch eine zentrale Liste der im Land öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer geben wird. Diese kann ständig aktualisiert und im Internet zur Verfügung gestellt werden.“

Mit der neuen Form wird ermöglicht, einen geeigneten Dolmetscher oder Übersetzer schnell und unkompliziert zu finden. Alle Gerichte und öffentlichen Einrichtungen sollen Zugriff zu der zentralen Liste haben.

„Hier,“ so Justizministerin Kuder ergänzend, „werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Wer Dienste von Dolmetschern und Übersetzern braucht, erhält schnell und sicher die entscheidenden Informationen. Auf der anderen Seite können Dienstleistungserbringer einem breiten Publikum ihre Angebote zugänglich machen.“

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